Berlin, 19. Oktober 2015. Zum Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) 2015 erklärt die BDA:
Der Bürokratieabbau muss noch sehr viel entschlossener angegangen
werden. Wie der Jahresbericht des Normenkontrollrats zeigt, ist der
Kostenaufwand für die Erfüllung staatlicher Vorgaben trotz aller
Anstrengungen seit Messbeginn im Jahr 2011 um knapp 12 Milliarden Euro
gewachsen. Dabei ist noch nicht einmal der einmalige Kostenaufwand in
Höhe von knapp 5 Milliarden Euro berücksichtigt, der im abgelaufenen
Berichtsjahr für die Umstellung auf neue Regelungen erforderlich war.
Der jüngste Rückgang des Bürokratiekostenindexes ist zwar erfreulich.
Das Bürokratieentlastungsgesetz, das dafür gesorgt hat, bleibt aber
hinter den selbst gesteckten Ansprüchen der Bundesregierung zurück, weil
es nur einen Teil der von der Bundesregierung im letzten Jahr
beschlossenen Eckpunkte zum Bürokratieabbau umsetzt. Der NKR fordert
daher sehr zu Recht, dass zeitnah auch noch alle anderen Maßnahmen des
Eckpunktepapiers umgesetzt werden.
Die beschlossene „One in – one out“-Regelung ist ein grundsätzlich
sinnvoller Ansatz. Ob ihre Umsetzung aber tatsächlich als
Bürokratiebremse wirkt, muss sich erst noch zeigen. Zu Recht kritisiert
der NKR, dass die Grundidee verwässert wurde, weil neue bürokratische
Belastungen nicht bereits mit demselben Gesetzesvorhaben kompensiert
werden müssen. Vielmehr haben die Bundesministerien ein Jahr Zeit,
kompensierende Vorschläge zum Bürokratieabbau zu machen. Bedauerlich ist
auch, dass Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien nicht in die „One
in – one out“-Regelung aufgenommen wurden. Damit bleibt ein großes Tor
für neuen Bürokratieaufbau weiter offen.
Die Forderung des NKRs nach Vorschlägen der Wirtschaft zum
Bürokratieabbau haben die Arbeitgeber schon längst erfüllt. Allein für
den Bereich Arbeit und Soziales hat die BDA über 60 konkrete Vorschläge
vorgelegt. Es wird Zeit, dass die zahlreichen Vorschläge aus der
Wirtschaft endlich umgesetzt werden. Korrekturen des
Mindestlohngesetzes, wie zum Beispiel eine sachgerechte Begrenzung der
überzogenen Aufzeichnungspflichten und der Auftraggeberhaftung, wären
dafür ein guter Anfang.
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