Montag, 19. Oktober 2015

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Bundesregierung muss versprochenen Bürokratieabbau zügig vorantreiben

Berlin, 19. Oktober 2015. Zum Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) 2015 erklärt die BDA:

Der Bürokratieabbau muss noch sehr viel entschlossener angegangen werden. Wie der Jahresbericht des Normenkontrollrats zeigt, ist der Kostenaufwand für die Erfüllung staatlicher Vorgaben trotz aller Anstrengungen seit Messbeginn im Jahr 2011 um knapp 12 Milliarden Euro gewachsen. Dabei ist noch nicht einmal der einmalige Kostenaufwand in Höhe von knapp 5 Milliarden Euro berücksichtigt, der im abgelaufenen Berichtsjahr für die Umstellung auf neue Regelungen erforderlich war.

Der jüngste Rückgang des Bürokratiekostenindexes ist zwar erfreulich. Das Bürokratieentlastungsgesetz, das dafür gesorgt hat, bleibt aber hinter den selbst gesteckten Ansprüchen der Bundesregierung zurück, weil es nur einen Teil der von der Bundesregierung im letzten Jahr beschlossenen Eckpunkte zum Bürokratieabbau umsetzt. Der NKR fordert daher sehr zu Recht, dass zeitnah auch noch alle anderen Maßnahmen des Eckpunktepapiers umgesetzt werden.

Die beschlossene „One in – one out“-Regelung ist ein grundsätzlich sinnvoller Ansatz. Ob ihre Umsetzung aber tatsächlich als Bürokratiebremse wirkt, muss sich erst noch zeigen. Zu Recht kritisiert der NKR, dass die Grundidee verwässert wurde, weil neue bürokratische Belastungen nicht bereits mit demselben Gesetzesvorhaben kompensiert werden müssen. Vielmehr haben die Bundesministerien ein Jahr Zeit, kompensierende Vorschläge zum Bürokratieabbau zu machen. Bedauerlich ist auch, dass Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien nicht in die „One in – one out“-Regelung aufgenommen wurden. Damit bleibt ein großes Tor für neuen Bürokratieaufbau weiter offen.

Die Forderung des NKRs nach Vorschlägen der Wirtschaft zum Bürokratieabbau haben die Arbeitgeber schon längst erfüllt. Allein für den Bereich Arbeit und Soziales hat die BDA über 60 konkrete Vorschläge vorgelegt. Es wird Zeit, dass die zahlreichen Vorschläge aus der Wirtschaft endlich umgesetzt werden. Korrekturen des Mindestlohngesetzes, wie zum Beispiel eine sachgerechte Begrenzung der überzogenen Aufzeichnungspflichten und der Auftraggeberhaftung, wären dafür ein guter Anfang.

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