Mittwoch, 21. Oktober 2015

Gesundheitsministerin Werner ruft zur Grippeschutzimpfung auf

Rechtzeitiges Impfen ist der beste Schutz vor einer möglichen Grippewelle

Die Thüringer Gesundheitsministerin, Heike Werner (DIE LINKE), hat alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, sich vorsorglich gegen Grippe impfen zu lassen. Anlass sind Berichte über die nachlassende Bereitschaft, sich gegen Grippe impfen zu lassen. Vergangenen Herbst und Winter wurden im Freistaat so viele Grippe-Erkrankungen gemeldet, wie seit Jahren nicht mehr. Der Impfschutz bei Influenza hält jeweils nur eine Saison an und muss jährlich erneuert werden.

Gesundheitsministerin Heike Werner sagte: "Eine Grippe-Erkrankung darf nicht unterschätzt werden und kann bei ungünstigem Verlauf schwere Folgeerkrankungen hervorrufen. Ich rufe darum alle Thüringerinnen und Thüringer auf, sich jetzt gegen Grippe impfen lassen. Besonders Schwangere, Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahre, Personen mit Erkrankungen wie Diabetes oder Asthma sollten dies tun. Auch für Personen, die täglich mit vielen Menschen in Kontakt kommen, ist eine Impfung ratsam. Dazu gehört auch medizinisches Personal. Eine Influenza-Impfung schützt nicht nur jeden Geimpften vor einer Ansteckung mit dem Virus, sondern sie schützt auch die gesamte Bevölkerung vor der schnellen Ausbreitung des Grippevirus."

Hintergrund:
In der vergangenen Influenza-Saison, also zwischen Oktober 2014 und April 2015, sind in Thüringen über 6.400 labordiagnostisch bestätigte Grippe-Erkrankungen gemeldet worden. Im letzten Jahr wurde bereits fast jeder vierte Thüringer Einwohner geimpft.
Die rechtzeitige Grippeschutzimpfung im Oktober/November verhindert einen schweren, im schlimmsten Fall sogar tödlichen Krankheitsverlauf der Grippe. Der Impfschutz nach einer Grippeimpfung ist erst nach zwei Wochen vollständig aufgebaut. Rechtzeitiges Impfen im Herbst ist daher der beste Schutz vor einer möglichen Grippewelle.
Die Stammzusammensetzung der Influenza-Impfstoffe muss jedes Jahr an die aktuelle epidemiologische Situation angepasst werden, weil sich die Eigenschaften der zirkulierenden Influenzaviren verändern. Die Stammzusammensetzung für die Saison 2015/2016 weicht von der Zusammensetzung aus der letzten Saison ab. Somit können Impfstoffe aus dem vergangenen Jahr nicht verwendet werden.
Bei Fragen zur Grippeschutzimpfung können sich die Bürgerinnen und Bürger an ihren Hausarzt wenden. Für Fragen der Kostenübernahme ist die jeweilige Krankenkasse zuständig.

Corinna Herrmann
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie

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