Rücknahme
von Elektro-Altgeräten wird neu geregelt
|
Am
11.03.2015 wurden neue Regelungen zur Rücknahme von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz –
ElektroG) beschlossen. Ziel ist es, die Sammelmenge bei Elektro-
und Elektronik-Altgeräten zu steigern, wertvolle Metalle aus den
Altgeräten rückzugewinnen und für eine umweltgerechte
Entsorgung der Reststoffe zu sorgen.
Das
beschlossene Elektro- und Elektronikgerätegesetz dient der
Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben der EU-Altgeräterichtlinie.
Daraus ergeben sich Neuregelungen und Rücknahmeverpflichtungen
für den Handel.
Hierzu
bietet die Firma Bitkom kostenfreie Online-Seminare an. Die
Seminare bieten Herstellern und Importeuren die Möglichkeit, sich
über die Änderungen, z.B. zum Anwendungsbereich und zur
Rücknahmepflicht des Handels, zu informieren. Zudem sind Seminare
zur Registrierungspflicht im Ausland geplant.
Weitere
Informationen finden Sie unter: All
about WEEE: ElektroG2
Udo
Rockmann
Leiter
Regionales Service-Center
|
Donnerstag, 22. Oktober 2015
IHK-Info:
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen