Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh:
“An der Position der Stadt hat sich nichts geändert: Ein zusätzlicher Steinbruch ist nicht begründbar“
Nordhausen (psv)
„An der Position
der Stadt hat sich nichts geändert: Die Stadt Nordhausen stellt bereits
einen großen Teil ihres Territoriums für die Rohstoffgewinnung zur
Verfügung. Ein zusätzlicher Steinbruch ist daher
nicht begründbar, schon gar nicht in der europaweit einmaligen
Gipskarstlandschaft der Südharzes und insbesondere der „Rüdigsdorfer
Schweiz“
Das
hat heute Morgen Nordhausens Oberbürgermeister Dr. Klaus beim
Strategiegespräch klar gestellt mit Blick auf die geplanten
Probebohrungen eines Gipsunternehmens
in der „Rüdigsdorfer Schweiz“.Zu
diesem Informations- und Strategiegespräch zum Thema „Gipsabbau“ in der
Rüdigsdorfer Schweiz hatte der Oberbürgermeister alle Bürgermeister der
Anrainerkommunen
sowie die Bürgerinitiativen, die sich gegen einen Gipsabbau am Südharz
aussprechen, ins Nordhäuser Rathaus eingeladen.
In seinem Eingangsstatement schilderte Dr. Zeh die aktuelle Situation:
„Der
Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesbergamt, hat
mit Bescheid Nr. 654/2013 vom 14.10.2013 über die Zulassung des
Hauptbetriebsplanes
zur Aufsuchung im Bergwerksfeld „Rüdigsdorf/Winkelberg“ der CASEA GmbH
entschieden. Hiergegen hat die Stadt Nordhausen als beteiligte Dritte
nach Zurückweisung ihres Widerspruches Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weimar am 3. Juli eingelegt.
Grundsätzlich
haben Klage und Widerspruch im verwaltungsrechtlichen Verfahren
aufschiebende Wirkung, so dass erst nach endgültiger Entscheidung
über die Rechtsmittel der angefochtene Bescheid ausgenutzt werden kann.
Hiervon
ist auch die CASEA GmbH ausgegangen und hat deshalb beim Freistaat
Thüringen, Thüringer Landesbergamt die sofortige Vollziehung der
Zulassung
ihres Betriebsplanes zur Aufsuchung beantragt.
Der
Antrag wurde am 16. September mit der Begründung abgelehnt, die
sofortige Vollziehung der Zulassung sei nicht erforderlich, da die Klage
der
Stadt Nordhausen keine aufschiebende Wirkung habe und die CASEA GmbH
deshalb auch vor Abschluss des gerichtlichen Verfahrens sofort mit ihren
Aufsuchungsbohrungen beginnen könne. Die Beurteilung durch das
Thüringer Landesbergamt basiert auf dem Rechtsgedanken,
dass ein Drittrechtsbehelf, der mangels Klagebefugnis offensichtlich
unzulässig ist, keine aufschiebende Wirkung erzeugen kann. Es ist hier
tatsächlich so, dass der Bescheid über die Zulassung des
Hauptbetriebsplanes für neun Aufsuchungsbohrungen offensichtlich
keine Rechte der Stadt Nordhausen verletzt.
Da
somit das Ziel der Klage, die neun Aufsuchungsbohrungen hinauszuzögern,
nicht mehr erreicht werden kann, da es der CASEA GmbH nach Hinweis des
Thüringer Landesbergamtes unabhängig vom Ausgang des gerichtlichen
Verfahrens gestattet ist, sofort mit den Aufsuchungsbohrungen zu
beginnen, hat die Stadt Nordhausen diese nicht zum Ziel führende Klage
am 27. November zurückgenommen.
Das
weitere Vorgehen der Stadt Nordhausen hängt jetzt entscheidend vom
Ausgang der Normenkontrollverfahren der CASEA GmbH und der Saint-Gobain
Formula
GmbH gegen den Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen bezüglich
seiner bergbaulichen Darstellungen ab, der am 16.12. diesen Jahres ab 10
Uhr vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar öffentlich
verhandelt wird. Dieser Entscheidung soll nicht vorgegriffen
werden.“
Zum Bild:
Zu
diesem Informations- und Strategiegespräch zum Thema „Gipsabbau in der
Rüdigsdorfer Schweiz“ hatte der Oberbürgermeister alle Bürgermeister der
Anrainerkommunen
sowie die Bürgerinitiativen, die sich gegen einen Gipsabbau am Südharz
aussprechen, ins Nordhäuser Rathaus eingeladen.
Foto: Patrick Grabe, Pressestelle Stadt Nordhausen
Foto: Patrick Grabe, Pressestelle Stadt Nordhausen

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