Montag, 8. Dezember 2014

Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh: “An der Position der Stadt hat sich nichts geändert: Ein zusätzlicher Steinbruch ist nicht begründbar“
Nordhausen (psv) „An der Position der Stadt hat sich nichts geändert: Die Stadt Nordhausen stellt bereits einen großen Teil ihres Territoriums für die Rohstoffgewinnung zur Verfügung. Ein zusätzlicher Steinbruch ist daher nicht begründbar, schon gar nicht in der europaweit einmaligen Gipskarstlandschaft der Südharzes und insbesondere der „Rüdigsdorfer Schweiz“

Das hat heute Morgen Nordhausens Oberbürgermeister Dr. Klaus beim Strategiegespräch klar gestellt mit Blick auf die geplanten Probebohrungen eines Gipsunternehmens in der „Rüdigsdorfer Schweiz“.Zu diesem Informations- und Strategiegespräch zum Thema „Gipsabbau“ in der Rüdigsdorfer Schweiz hatte der Oberbürgermeister alle Bürgermeister der Anrainerkommunen sowie die Bürgerinitiativen, die sich gegen einen Gipsabbau am Südharz aussprechen, ins Nordhäuser Rathaus eingeladen.

In seinem Eingangsstatement schilderte Dr. Zeh die aktuelle Situation:

„Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesbergamt, hat mit Bescheid Nr. 654/2013 vom 14.10.2013 über die Zulassung des Hauptbetriebsplanes zur Aufsuchung im Bergwerksfeld „Rüdigsdorf/Winkelberg“ der CASEA GmbH entschieden. Hiergegen hat die Stadt Nordhausen als beteiligte Dritte nach Zurückweisung ihres Widerspruches Klage vor dem Verwaltungsgericht Weimar am 3. Juli  eingelegt.

Grundsätzlich haben Klage und Widerspruch im verwaltungsrechtlichen Verfahren aufschiebende Wirkung, so dass erst nach endgültiger Entscheidung über die Rechtsmittel der angefochtene Bescheid ausgenutzt werden kann.

Hiervon ist auch die CASEA GmbH ausgegangen und hat deshalb beim Freistaat Thüringen, Thüringer Landesbergamt die sofortige Vollziehung der Zulassung ihres Betriebsplanes zur Aufsuchung beantragt.

Der Antrag wurde am 16. September  mit der Begründung abgelehnt, die sofortige Vollziehung der Zulassung sei nicht erforderlich, da die Klage der Stadt Nordhausen keine aufschiebende Wirkung habe und die CASEA GmbH deshalb auch vor Abschluss des gerichtlichen Verfahrens sofort mit ihren Aufsuchungsbohrungen beginnen könne. Die Beurteilung durch das Thüringer Landesbergamt basiert auf dem Rechtsgedanken, dass ein Drittrechtsbehelf, der mangels Klagebefugnis offensichtlich unzulässig ist, keine aufschiebende Wirkung erzeugen kann. Es ist hier tatsächlich so, dass der Bescheid über die Zulassung des Hauptbetriebsplanes für neun Aufsuchungsbohrungen offensichtlich keine Rechte der Stadt Nordhausen verletzt.

Da somit das Ziel der Klage, die neun Aufsuchungsbohrungen hinauszuzögern, nicht mehr erreicht werden kann, da es der CASEA GmbH nach Hinweis des Thüringer Landesbergamtes unabhängig vom Ausgang des gerichtlichen Verfahrens gestattet ist, sofort mit den Aufsuchungsbohrungen zu beginnen, hat die Stadt Nordhausen diese nicht zum Ziel führende Klage am 27. November zurückgenommen.

Das weitere Vorgehen der Stadt Nordhausen hängt jetzt entscheidend vom Ausgang der Normenkontrollverfahren der CASEA GmbH und der Saint-Gobain Formula GmbH gegen den Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen bezüglich seiner bergbaulichen Darstellungen ab, der am 16.12. diesen Jahres ab 10 Uhr vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar öffentlich verhandelt wird. Dieser Entscheidung soll nicht vorgegriffen werden.“

Zum Bild: Zu diesem Informations- und Strategiegespräch zum Thema „Gipsabbau in der Rüdigsdorfer Schweiz“ hatte der Oberbürgermeister alle Bürgermeister der Anrainerkommunen sowie die Bürgerinitiativen, die sich gegen einen Gipsabbau am Südharz aussprechen, ins Nordhäuser Rathaus eingeladen.
Foto: Patrick Grabe, Pressestelle Stadt Nordhausen

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