Flächennutzungsplan
der Stadt Nordhausen hat Bestand / Oberbürgermeister: „Wir sind
erleichtert und sehen unsere Haltung bestätigt: die Rüdigsdorfer
Schweiz
ist Wald, Landwirtschaft
und Natur.“
Nordhausen (psv)
Nach dem Abschluss der heutigen
mündlichen Verhandlung vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht in
Weimar über zwei Normenkontrollanträge gegen den Nordhäuser
Flächennutzungsplan und den damit zusammenhängenden Gipsabbau-Absichten
sagte Nordhausens Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh:
„Wir
sind sehr erleichtert! Der Senat folgt unserer
Rechtsauffassung und
bestätigt, dass der Flächennutzungplan gilt. Dort hatten die Stadträte
beschlossen: die Rüdigsdorfer Schweiz ist Wald und Landwirtschaft; ist
ein Naturraum, der so erhalten bleiben soll, wie er jetzt ist. Die
beiden klagenden Gipsfirmen werden durch die Darstellungen des
Flächennutzungsplans der Stadt nicht in ihren Rechten
beeinträchtigt.“
„Zugleich
ist der heutige Tag ein guter für die lokale Demokratie: Die selbst
verfassten Planungsziele einer Kommune haben Gewicht, werden respektiert
und gelten.“
Der
Urteilstenor wird am 30. Dezember 2014 erwartet. „Wir werden im
Anschluss daran im Neuen Jahr zu einem weiteren Strategie- und
Informationsgespräch
einladen“, sagte der Oberbürgermeister.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen