Dienstag, 16. Dezember 2014

Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht:

 Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen hat Bestand / Oberbürgermeister: „Wir sind erleichtert und sehen unsere Haltung bestätigt: die Rüdigsdorfer
Schweiz ist Wald, Landwirtschaft und Natur.“

Nordhausen (psv) Nach dem Abschluss der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar über zwei Normenkontrollanträge gegen den  Nordhäuser Flächennutzungsplan und den  damit zusammenhängenden Gipsabbau-Absichten sagte Nordhausens Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh:
„Wir sind sehr erleichtert! Der Senat folgt unserer
Rechtsauffassung und bestätigt, dass der Flächennutzungplan gilt. Dort hatten die Stadträte beschlossen: die Rüdigsdorfer Schweiz ist Wald und Landwirtschaft; ist ein Naturraum, der so erhalten bleiben soll, wie er jetzt ist. Die beiden klagenden Gipsfirmen  werden durch die Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt nicht in ihren Rechten beeinträchtigt.“
„Zugleich ist der heutige Tag ein guter für die lokale Demokratie: Die selbst verfassten Planungsziele einer Kommune haben Gewicht, werden respektiert und gelten.“


Der Urteilstenor wird am 30. Dezember 2014 erwartet. „Wir werden im Anschluss daran im Neuen Jahr zu einem weiteren Strategie- und Informationsgespräch einladen“, sagte der Oberbürgermeister.

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