Bundesrat stimmt Grundgesetzänderung sowie
BAföG-Novelle zu / Wanka: "Zäsur für unser Wissenschaftssystem und
Schritt in die Zukunft"
Die Hochschullandschaft in Deutschland steht vor
einer neuen Epoche. Einstimmig hat der Bundesrat heute einer Änderung
des Grundgesetzes zugestimmt, die Bund und Ländern neue Möglichkeiten
der Zusammenarbeit in der Wissenschaft öffnet. Die Kooperationen von
Bund und Ländern zur Unterstützung der Hochschulen können nun in einer
neuen Qualität langfristig und strategisch weiterentwickelt werden.
Diese neuen Möglichkeiten kommen Studierenden, Lehrenden und auch der
Forschung zu Gute.
"Der heutige Tag bedeutet eine Zäsur für unser
Wissenschaftssystem und einen entscheidenden Schritt in die Zukunft. Die
Grundgesetzänderung und die BAföG-Reform sind eine gute Nachricht für
die Hochschulen und die Studierenden, sie werden weit über diese
Legislaturperiode hinaus ihre Wirkung entfalten", sagte die
Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka, zur
Entscheidung des Bundesrates. "Mit der Grundgesetzänderung eröffnen wir
den Hochschulen in Deutschland beste Aussichten. Indem Bund und Länder
dauerhaft kooperieren und strategisch planen können, bekommen wir eine
Win-win-Situation für Bund und Länder, Hochschulen und Studierende. Und
wir setzen ein Zeichen für die Zukunft unseres Wissenschaftssystems, das
national und international gesehen wird."
Durch die Änderung des Artikels 91b im
Grundgesetz wird eine langfristige Kooperation zugunsten von Hochschulen
möglich. Bund und Länder können so auf Grund von Vereinbarungen in
Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft,
Forschung und Lehre zusammenwirken. Bislang durfte der Bund die
Hochschulen nur in zeitlich begrenzten Fällen unterstützen. Nunmehr
können Bund und Länder Hochschulen in gleicher Weise wie
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen institutionell fördern. Daher
kann der Bund zusammen mit den Ländern künftig neue langfristig
angelegte Maßnahmen entwickeln. Programme wie beispielsweise die
Exzellenzinitiative, die bisher aus verfassungsrechtlichen Gründen
befristet sind, können längerfristig angelegt werden. Von den geänderten
verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen werden auch die Kooperationen
von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
profitieren.
"Bund und Länder nehmen ihre Verantwortung für
den Wissenschafts- und Forschungsstandort wahr und beweisen, dass der
Föderalismus entwicklungsfähig ist", sagte Wanka weiter.
In seiner heutigen Sitzung stimmte der Bundesrat
außerdem der Novellierung des BAföG zu. Mit dem 25.
BAföG-Änderungsgesetz übernimmt der Bund vom 1. Januar 2015 an die
vollständige Finanzierung des BAföG. Damit entlastet der Bund die Länder
dauerhaft um jährlich rund 1,2 Milliarden Euro und verschafft ihnen so
größere Spielräume für zusätzliche Investitionen insbesondere in
Hochschulen. "Damit steht den Ländern dauerhaft Geld für Dauerstellen
zur Verfügung", sagte Wanka.
Über die milliardenschwere Entlastung der Länder
hinaus hebt der Bund zum Schuljahr 2016/17 bzw. zum Wintersemester
2016/17 die Bedarfssätze und Freibeträge um sieben Prozent an,
Wohnzuschlag und Kinderbetreuungszuschlag werden überproportional
gesteigert. Zudem enthält die Novelle inhaltlich-strukturelle
Änderungen. Ab dem ersten vollen Wirkungsjahr 2017 werden hierfür mehr
als 500 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich aus dem Bundeshaushalt
bereitgestellt.
"Die Bundesregierung investiert in
Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen", sagte Wanka. "Mit dem
verbesserten BAföG eröffnen wir mehr Schülern und Studierenden den
Zugang zu finanzieller Unterstützung. Und wir passen die Leistungen etwa
durch den höheren Wohnzuschlag an die Lebenswirklichkeit an."
Durch die Anhebung der Einkommensfreibeträge wird
der Kreis der BAföG-Empfänger im Jahresdurchschnitt um rund 110.000
Studierende und Schüler erweitert. Die Zahl der Geförderten wird so 2017
auf den höchsten Wert seit mehr als 30 Jahren steigen. Mit der Novelle
können künftig außerdem auch Drittstaatsangehörige mit bestimmten
Aufenthaltstiteln aus humanitären oder familiären Gründen oder einer
Duldung bereits nach 15 Monaten statt bisher vier Jahren Aufenthalt in
Deutschland BAföG beantragen.
Zum 1. August 2015 werden unter anderem der
Übergang in der Förderung zwischen einem Bachelor- und Masterstudium
erleichtert und höhere Abschläge bei langwieriger Bearbeitung von
Erst-Anträgen gezahlt.
"Mit der Grundgesetzänderung und der
BAföG-Novelle hat die Bundesregierung bereits im ersten Jahr der
Legislaturperiode wichtige Weichen für die Wissenschaft und die
Studierenden gestellt", sagte Wanka. "Jetzt können wir neue Schwerpunkte
für die Zukunftsfähigkeit unserer hervorragenden Bildungs- und
Forschungslandschaft setzen."
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