Berlin, 11. Dezember 2014. Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur
gesetzlichen Wiederherstellung der Tarifeinheit erklärt
Arbeitgeberpräsident Kramer:
Ich begrüße den heutigen Kabinettsbeschluss zur Tarifeinheit. Das Gesetz
wird die Tarifautonomie stabilisieren, die Zerfaserung der Tarifordnung
verhindern und die Friedenswirkung der Tarifverträge sichern.
Die Tarifeinheit gewährleistet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer
wissen, woran sie sind und was für sie gilt. Sie hält den Streit
zwischen einzelnen Arbeitnehmergruppen aus den Betrieben heraus und
wahrt damit die Befriedungsfunktion des Tarifvertragssystems.
Die Tarifeinheit hat fast 60 Jahre sichergestellt, dass Klarheit in den
Betrieben herrscht, welcher Tarifvertrag auf welche Arbeitnehmer
anzuwenden ist. Für identische Arbeitnehmergruppen können nicht
gleichzeitig mehrere Tarifverträge gelten. Deshalb muss sich innerhalb
einer Beschäftigtengruppe ein Tarifvertrag durchsetzen. Dies soll
künftig der Mehrheitstarifvertrag sein, den die Gewerkschaft mit den
meisten Beschäftigten im Betrieb abgeschlossen hat. Dieses
Mehrheitsprinzip ist klar und eindeutig.
Tarifeinheit bedeutet nicht, Monopole für bestimmte Gewerkschaften zu
begründen oder einzelne Gewerkschaften aus der Tarifautonomie zu
drängen. Die Tarifeinheit stärkt die Solidargemeinschaft im Betrieb und
verhindert die Zergliederung der Belegschaften. Arbeitgeber,
Betriebsräte und Arbeitnehmer müssen auf einer verlässlichen Grundlage
zusammenarbeiten können. Wenn die Arbeit im Betrieb laufend durch
Einzelinteressen torpediert werden kann, funktioniert der Solidarverbund
nicht mehr.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich während der Geltung eines
Tarifvertrags auf seine Ordnungs- und Befriedungsfunktion verlassen
können. Völlig zu Recht bestimmt der Gesetzentwurf deshalb, dass bei der
Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen der Grundsatz der Tarifeinheit
zu berücksichtigen ist. Die Tarifeinheit schützt und sichert die
Koalitionsfreiheit in Deutschland.
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