Dienstag, 23. Dezember 2014

Vogelgrippe: Vorsorgliche Maßnahmen bei Enten und Gänsen

(Nordhausen). Zwischenzeitlich grassiert die Geflügelpest (Vogelgrippe) des Typs H5N8 in Deutschland nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch in Sachsen-Anhalt und in Niedersachsen. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beschlossen, dass ab 28. Dezember 2014 Enten oder Gänse aus einem Bestand nur verbracht (z. B. zur Schlachtung, zu Ausstellungen, Abgabe an Dritte …) werden dürfen, soweit diese Tiere innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen vor dem Verbringen auf das hoch pathogene aviäre Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 durch Virusnachweis, Antigennachweis oder Genomnachweis (virologische Untersuchung) mit negativem Ergebnis untersucht worden sind. Diese Verbringungsbestimmungen gelten bis einschließlich 31. März 2015. 

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