(Nordhausen). Zwischenzeitlich grassiert die Geflügelpest (Vogelgrippe) des Typs H5N8 in
Deutschland nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch in Sachsen-Anhalt
und in Niedersachsen. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft beschlossen, dass ab 28.
Dezember 2014 Enten oder Gänse aus einem Bestand nur verbracht (z. B.
zur Schlachtung, zu Ausstellungen, Abgabe an Dritte …) werden dürfen,
soweit diese Tiere innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen vor dem Verbringen auf
das hoch pathogene aviäre Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 durch Virusnachweis,
Antigennachweis oder Genomnachweis (virologische Untersuchung) mit negativem
Ergebnis untersucht worden sind. Diese Verbringungsbestimmungen gelten bis
einschließlich 31. März 2015.
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