Mittwoch, 3. Dezember 2014

Am Montag: Oberbürgermeister lädt zum Informations- und Strategiegespräch zum Thema „Gipsabbau“

 „Zusätzliche Steinbrüche sind nicht nötig und nicht begründbar“

Nordhausen (psv) Zu einem Informations- und Strategiegespräch zum Thema „Gipsabbau“ in der Rüdigsdorfer Schweiz lädt am Montag Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh alle Bürgermeister der Anrainerkommunen sowie die Bürgerinitiativen, die sich gegen einen Gipsabbau am Südharz aussprechen, ins Nordhäuser Rathaus ein. “Die Einladungen werden heute ausgesprochen“, sagte Dr. Zeh.

„An der Position der Stadt hat sich nichts geändert: Die Stadt Nordhausen stellt bereits einen großen Teil ihres Territoriums für die Rohstoffgewinnung zur Verfügung. Ein zusätzlicher Steinbruch ist daher nicht begründbar, schon gar nicht in der europaweit einmaligen Gipskarstlandschaft der Südharzes und insbesondere der „Rüdigsdorfer Schweiz“, sagte Dr. Zeh.

„Wir bedauern,  dass seitens des Thüringer Landesbergamtes in Gera die Rechtsposition der Stadt Nordhausen als betroffener Kommune als schwach bewertet wurde und jetzt mit Zustimmung des Bergamts am Winkelberg Probebohrungen niedergebracht werden dürfen. Allerdings wird die Stadt  in dem zu erwartenden Zulassungsverfahren für den Rohstoffabbau sehr viel deutlicher eine Beeinträchtigung der von ihr zu vertretenden öffentlichen und privaten Belange vorbringen und vertreten können.“

Die Stadt Nordhausen hatte in der vergangenen Woche die Klage gegen den Hauptbetriebsplan des interessierten Gipsunternehmens zur Aufsuchung auch aus prozesstaktischen Gründen zurückgenommen. „Man hat uns deutlich signalisiert, dass mit der Aufsuchung angeblich keine Belange der Stadt beeinträchtigt würden, die rechtlich durchsetzbar wären. Um die Position der Stadt strategisch nicht zu schwächen, werden derzeit keine weiteren rechtlichen Schritte gegen die Probebohrungen unternommen“, so der Oberbürgermeister weiter.


„Damit ist aber nicht klar, dass auch abgebaut werden darf. Das wird sich erst in einem Zulassungsverfahren für einen Betriebsplan zur Rohstoffgewinnung herausstellen. Und dieser Betriebsplan muss erst noch erarbeitet werden, nachdem die Ergebnisse der Probebohrungen vorliegen. Je nach Umfang des Abbauvorhabens wird es ein Rahmenbetriebsplan oder ein Hauptbetriebsplan sein. Das Verfahren wird durch das Thüringer Landesbergamt geführt und sieht erneut Beteiligungsverfahren vor. Dort werden wir unserer Position nachdrücklich klar machen“, sagte Dr. Zeh. 

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