„Zusätzliche Steinbrüche sind
 nicht nötig und nicht begründbar“
Nordhausen (psv)
 Zu einem Informations- und
 Strategiegespräch zum Thema „Gipsabbau“ in der Rüdigsdorfer Schweiz 
lädt am Montag Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh alle Bürgermeister der 
Anrainerkommunen sowie die Bürgerinitiativen, die sich gegen einen 
Gipsabbau am Südharz aussprechen, ins Nordhäuser Rathaus
 ein. “Die Einladungen werden heute ausgesprochen“, sagte Dr. Zeh. 
„An
 der Position der Stadt hat sich nichts geändert: Die Stadt Nordhausen 
stellt bereits einen großen Teil ihres Territoriums für die 
Rohstoffgewinnung
 zur Verfügung. Ein zusätzlicher Steinbruch ist daher nicht begründbar, 
schon gar nicht in der europaweit einmaligen Gipskarstlandschaft der 
Südharzes und insbesondere der „Rüdigsdorfer Schweiz“, sagte Dr. Zeh.
„Wir
 bedauern,  dass seitens des Thüringer Landesbergamtes in Gera die 
Rechtsposition der Stadt Nordhausen als betroffener Kommune als schwach 
bewertet
 wurde und jetzt mit Zustimmung des Bergamts am Winkelberg 
Probebohrungen niedergebracht werden dürfen. Allerdings wird die Stadt 
 in dem zu erwartenden Zulassungsverfahren für den Rohstoffabbau sehr 
viel deutlicher eine Beeinträchtigung der von ihr zu vertretenden
 öffentlichen und privaten Belange vorbringen und vertreten können.“ 
Die
 Stadt Nordhausen hatte in der vergangenen Woche die Klage gegen den 
Hauptbetriebsplan des interessierten Gipsunternehmens zur Aufsuchung 
auch
 aus prozesstaktischen Gründen zurückgenommen. „Man hat uns deutlich 
signalisiert, dass mit der Aufsuchung angeblich keine Belange der Stadt 
beeinträchtigt würden, die rechtlich durchsetzbar wären. Um die Position
 der Stadt strategisch nicht zu schwächen, werden
 derzeit keine weiteren rechtlichen Schritte gegen die Probebohrungen 
unternommen“, so der Oberbürgermeister weiter.
„Damit
 ist aber nicht klar, dass auch abgebaut werden darf. Das wird sich erst
 in einem Zulassungsverfahren für einen Betriebsplan zur 
Rohstoffgewinnung
 herausstellen. Und dieser Betriebsplan muss erst noch erarbeitet 
werden, nachdem die Ergebnisse der Probebohrungen vorliegen. Je nach 
Umfang des Abbauvorhabens wird es ein Rahmenbetriebsplan oder ein 
Hauptbetriebsplan sein. Das Verfahren wird durch das Thüringer
 Landesbergamt geführt und sieht erneut Beteiligungsverfahren vor. Dort 
werden wir unserer Position nachdrücklich klar machen“, sagte Dr. Zeh. 
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