„Zusätzliche Steinbrüche sind
nicht nötig und nicht begründbar“
Nordhausen (psv)
Zu einem Informations- und
Strategiegespräch zum Thema „Gipsabbau“ in der Rüdigsdorfer Schweiz
lädt am Montag Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh alle Bürgermeister der
Anrainerkommunen sowie die Bürgerinitiativen, die sich gegen einen
Gipsabbau am Südharz aussprechen, ins Nordhäuser Rathaus
ein. “Die Einladungen werden heute ausgesprochen“, sagte Dr. Zeh.
„An
der Position der Stadt hat sich nichts geändert: Die Stadt Nordhausen
stellt bereits einen großen Teil ihres Territoriums für die
Rohstoffgewinnung
zur Verfügung. Ein zusätzlicher Steinbruch ist daher nicht begründbar,
schon gar nicht in der europaweit einmaligen Gipskarstlandschaft der
Südharzes und insbesondere der „Rüdigsdorfer Schweiz“, sagte Dr. Zeh.
„Wir
bedauern, dass seitens des Thüringer Landesbergamtes in Gera die
Rechtsposition der Stadt Nordhausen als betroffener Kommune als schwach
bewertet
wurde und jetzt mit Zustimmung des Bergamts am Winkelberg
Probebohrungen niedergebracht werden dürfen. Allerdings wird die Stadt
in dem zu erwartenden Zulassungsverfahren für den Rohstoffabbau sehr
viel deutlicher eine Beeinträchtigung der von ihr zu vertretenden
öffentlichen und privaten Belange vorbringen und vertreten können.“
Die
Stadt Nordhausen hatte in der vergangenen Woche die Klage gegen den
Hauptbetriebsplan des interessierten Gipsunternehmens zur Aufsuchung
auch
aus prozesstaktischen Gründen zurückgenommen. „Man hat uns deutlich
signalisiert, dass mit der Aufsuchung angeblich keine Belange der Stadt
beeinträchtigt würden, die rechtlich durchsetzbar wären. Um die Position
der Stadt strategisch nicht zu schwächen, werden
derzeit keine weiteren rechtlichen Schritte gegen die Probebohrungen
unternommen“, so der Oberbürgermeister weiter.
„Damit
ist aber nicht klar, dass auch abgebaut werden darf. Das wird sich erst
in einem Zulassungsverfahren für einen Betriebsplan zur
Rohstoffgewinnung
herausstellen. Und dieser Betriebsplan muss erst noch erarbeitet
werden, nachdem die Ergebnisse der Probebohrungen vorliegen. Je nach
Umfang des Abbauvorhabens wird es ein Rahmenbetriebsplan oder ein
Hauptbetriebsplan sein. Das Verfahren wird durch das Thüringer
Landesbergamt geführt und sieht erneut Beteiligungsverfahren vor. Dort
werden wir unserer Position nachdrücklich klar machen“, sagte Dr. Zeh.
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