Donnerstag, 30. April 2020

Besucher- und Publikumsverkehr für die Stadtverwaltung Nordhausen ab 4. Mai

FAQs zu den Regelungen 

Nordhausen (psv) Aufgrund der Lockerungen der strengen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 organisiert die Stadtverwaltung Nordhausen den Besucher- und Publikumsverkehr ab Montag, den 4. Mai, neu. Zutrittsvoraussetzung ist ein vorab telefonisch oder per E-Mail vereinbarter Termin. Die Termine in der Stadtverwaltung finden unter Beachtung der weiterhin geltenden Empfehlungen und Maßgaben, insbesondere gemäß der aktuell gültigen Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie der gültigen Allgemeinverfügung des Landkreises Nordhausen, statt. Ziel ist und bleibt es, neue Infektionen nach Möglichkeit zu verhindern. Ab Montag, den 4. Mai 2020, gelten die neuen Regelungen zum Besucher- und Publikumsverkehr. Diese sind hier als FAQ (Frequently Asked Questions) zusammengefasst:

Ist das Betreten der Stadtverwaltung erlaubt?
Die Einrichtungen der Stadtverwaltung werden für den Besucherverkehr wieder geöffnet. Das Betreten ist allerdings nur mit vorheriger Terminvergabe über folgende drei Zugänge möglich.
1.       Zugang „Altes Rathaus“, Markt 1.
2.       Zugang „Neues Rathaus“, Markt 15.
3.       Zugang „Postgebäude“, Lutherplatz 5.
Die jeweiligen Zugänge werden den Besucherinnen und Besuchern bei der Terminvergabe mitgeteilt. Zum Termin werden die Besucherinnen und Besucher vom jeweiligen zuständigen Beschäftigten der Stadtverwaltung zum vereinbarten Termin und an einem der Eingänge abgeholt werden. Die Stadtverwaltung ist für den unangemeldeten Besucherverkehr geschlossen.
Sie wissen, welches Amt für Ihre Angelegenheiten zuständig ist?
Dann nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Amt
Telefon
E-Mail
Bürgerservice  (Ordnungsamt)
03631 / 696 555
Standesamt (Ordnungsamt)
03631 / 696 416
Allgemeine Angelegenheiten  (Ordnungsamt)
03631 / 696 529
Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsamt )
03631 / 696 531
Haupt- und Personalamt
03631 / 636 413
Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung
03631 - 696 442
Stadtratsangelegenheiten
03631 / 696 408
Rechtsamt und Beteiligung
03631 / 696 494
Amt für Brandschutz und Hilfeleistungen
03631 / 619 013
Amt für Bildung und Kultur
03631 / 696 404
Amt für Stadtentwicklung
03631 / 696 589
Bauordnungsamt
03631 / 696 527
Bauamt
03631 / 696 201

Sie wissen nicht, welches Amt für Ihre Angelegenheiten zuständig ist?
Dann nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktmöglichkeiten:
City – Ruf:           03631 / 696 115
Per E-Mail:         rathaus@nordhausen.de

Was muss ich beim Betreten beachten?
Ø  Den Anweisungen der Beschäftigten der Stadtverwaltung ist zu folgen.
Ø  Der Mindestabstand von 1,50 Metern ist einzuhalten.
Ø  Das Tragen einer persönlichen Mund-Nasen-Bedeckung wird dringend empfohlen.

Wer darf nicht in die Stadtverwaltung?
Der Zugang der Stadtverwaltung ist für Bürgerinnen und Bürgern mit Anzeichen einer Erkrankung mit COVID-19-Symptomen bzw. Erkältungssymptomen nicht gestattet. Hier gilt das Hausrecht.

Ist die Stadtverwaltung barrierefrei erreichbar?
Ja, die Stadtverwaltung ist barrierefrei zu erreichen. Wir bitte bei der Terminabsprache dies mit dem jeweiligen Beschäftigten abzustimmen.

Wie lang darf ich mich in der Stadtverwaltung aufhalten?
Der Aufenthalt in der Stadtverwaltung dient nur der Wahrnehmung des vorab abgestimmten Termins.

Muss ich jede Angelegenheit persönlich in der Stadtverwaltung klären?
Bitte wägen Sie selbst ab, ob ein Termin wirklich notwendig ist. Bitte nutzen Sie vorab die Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder E-Mail. Vermerht werden Services auch online angeboten (Bürgerservice über www.nordhausen.de).

Ist das Stadtarchiv nutzbar?
Das Stadtarchiv muss bis auf Weiteres für persönliche Benutzung geschlossen bleiben. Die Beschäftigten des Stadtarchivs sind für Auskünfte, Kopien und Auftragsrecherchen weiterhin im Dienst. Diese werden, soweit möglich, zügig und umfassend auf schriftlichem Weg erledigt. Eine Sommerschließzeit wird es 2020 nicht geben, um allen InteressentInnen, sobald als möglich, wieder die Gelegenheit zur persönlichen Einsichtnahme in die Quellen zur Stadtgeschichte zu geben.

Finden Sitzungen der kommunalen Gremien statt?
Die Stadt Nordhausen gewährleistet auch in der derzeitigen Situation die demokratische und kommunale Gremienarbeit. Gemäß den Vorgaben des Thüringer Innenministeriums werden Ausschüsse, Gremien- und Stadtratssitzungen in der gegenwärtigen Situation auf dringend notwendige Themen reduziert. Ausschuss- und Gremiensitzungen werden im Ratssaal, größere Sitzungen, z.B. Stadtrat, in der Nordhäuser Ballsporthalle stattfinden. Den Stadtratsfraktionen wird der Ratssaal für Fraktionssitzungen vorerst im Mai zur Verfügung gestellt (vorherige Anmeldung).


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