Malsch: „Dezentrale Unterbringung ist kein Gebot des Seuchenschutzes“
Erfurt - Die dezentrale Unterbringung von
Flüchtlingen lässt sich nach Auffassung des integrationspolitischen
Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Marcus Malsch, nicht mit den
Notwendigkeiten des Seuchenschutzes begründen. „Seuchenschutz
lässt sich auch in Gemeinschaftsunterkünften umsetzten.“ Die Regeln,
die für alle gelten, lassen sich laut Malsch auch in den
Flüchtlingseinrichtungen einhalten. „Keine Besuche, keinen Kontakt zu
Personen außerhalb der Wohngemeinschaft – wenn sich alle daran
halten, wird kein Erreger eingeschleppt.“ Er betonte zugleich, dass
auch in Wohnheimen, Pflegeheimen, Krankenhäusern und Studentenwohnheimen
viele Menschen auf engem Raum zusammenwohnen. In Asylunterkünften sei
die Situation sogar noch vergleichsweise entspannt,
da sie in Thüringen derzeit nicht einmal zur Hälfte belegt sind.
Malsch erinnerte zudem daran, dass in vielen
Kreisen die dezentrale Unterbringung mit großer Skepsis gesehen wird. Zu
oft seien die Kommunen in der Vergangenheit mit den Problemen allein
gelassen worden, die im Zusammenhang mit einzelnen
Flüchtlingen aufgetreten seien. „Die Vorbehalte wurden bis jetzt
respektiert“, so Malsch. „Die rot-rot-grüne Koalition, die jetzt
Einzelunterbringungen der Asylbewerber fordert, hatte 5 Jahre lang Zeit,
Gemeinschaftsunterkünfte abzuschaffen. Das hat sie nicht
getan. Nun soll offenbar die Coronakrise genutzt werden, um einen
Politikwechsel zu begründen“, kritisiert der Unionsexperte.
Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher
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