Dienstag, 7. April 2020

CDU-Fraktion lehnt die Räumung der Gemeinschaftsunterkünfte ab

Malsch: „Dezentrale Unterbringung ist kein Gebot des Seuchenschutzes“

Erfurt - Die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen lässt sich nach Auffassung des integrationspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Marcus Malsch, nicht mit den Notwendigkeiten des Seuchenschutzes begründen. „Seuchenschutz lässt sich auch in Gemeinschaftsunterkünften umsetzten.“ Die Regeln, die für alle gelten, lassen sich laut Malsch auch in den Flüchtlingseinrichtungen einhalten. „Keine Besuche, keinen Kontakt zu Personen außerhalb der Wohngemeinschaft – wenn sich alle daran halten, wird kein Erreger eingeschleppt.“ Er betonte zugleich, dass auch in Wohnheimen, Pflegeheimen, Krankenhäusern und Studentenwohnheimen viele Menschen auf engem Raum zusammenwohnen. In Asylunterkünften sei die Situation sogar noch vergleichsweise entspannt, da sie in Thüringen derzeit nicht einmal zur Hälfte belegt sind.

Malsch erinnerte zudem daran, dass in vielen Kreisen die dezentrale Unterbringung mit großer Skepsis gesehen wird. Zu oft seien die Kommunen in der Vergangenheit mit den Problemen allein gelassen worden, die im Zusammenhang mit einzelnen Flüchtlingen aufgetreten seien. „Die Vorbehalte wurden bis jetzt respektiert“, so Malsch. „Die rot-rot-grüne Koalition, die jetzt Einzelunterbringungen der Asylbewerber fordert, hatte 5 Jahre lang Zeit, Gemeinschaftsunterkünfte abzuschaffen. Das hat sie nicht getan. Nun soll offenbar die Coronakrise genutzt werden, um einen Politikwechsel zu begründen“, kritisiert der Unionsexperte.

Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher
 Pressestelle am 07.04.2020     

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