Bühl: „Landesregierung muss den Begriff 'Großveranstaltung' definieren“
Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
fordert von der Landesregierung verlässliche Aussagen zur Definition von
Großveranstaltungen ein. Diese lassen bisher auf sich warten. „Solange
niemand weiß, wie gerade im Hinblick auf den
Infektionsschutz eine Großveranstaltung zu charakterisieren ist, müssen
Veranstalter, Caterer oder Messe-Gesellschaften unnötigerweise im
Trüben fischen. Es besteht keine Perspektive, welche Veranstaltungen
abzusagen sind oder aufrechterhalten werden können“,
so der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion,
Andreas Bühl.
Es reiche nicht aus, eine mögliche Erlaubnis von
Großveranstaltungen ab dem Sommer allein an der Teilnehmerzahl
festzumachen. Auch Alkoholausschank, Örtlichkeit oder Art der
Veranstaltung seien aus der Sicht des Infektionsschutzes wichtige
Parameter, die in die Entscheidungen einzubeziehen seien. „Ein
feuchtfröhlicher Partyabend mit wenigen hundert Personen kann ein
deutlich größeres Infektionsrisiko darstellen, als wenn 1000 Leute beim
Thüringer Wandertag in gesittetem Abstand hintereinander
laufen“, erklärte Bühl.
Bühl plädierte für ein klares, nachvollziehbares
Regelwerk der Landesregierung, an dem sich die Genehmigungsbehörden
orientieren können. Es dürfe weder sein, dass etwa Veranstalter in
eigener Verantwortlichkeit über die Zulässigkeit
einer Großveranstaltung entscheiden, noch sei es zumutbar, wegen
unklarer Vorgaben des Landes etwa die Bürgermeister in die Rolle eines
Richters zu drängen, der eine Kirmes im Ort erlauben oder verbieten
müsse.
Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher
Erfurt, 24. April 2020
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