Nordhausen (psv) Auch, wenn die offizielle
Gedenkveranstaltung am 3. April abgesagt werden muss, so besteht
trotzdem die Möglichkeit, dem Ausdruck des persönlichen Gedenkens
nachzukommen, darüber informiert die Stadtverwaltung Nordhausen.
Die bereitgestellten 100 weißen Rosen können in der Zeit von 09.00 Uhr
bis 14:30 Uhr an der Stele (Rathaus/Markt) niedergelegt werden.
Aufgrund der derzeit geltenden Maßnahmen zur
Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2* ist jede Person
angehalten, einen Mindestabstand von mindestens 1,5 m zu anderen
Personen einzuhalten. Eine Ansammlung von mehreren Personen
vor und nach dem Gedenken ist mit Blick auf diese Regelungen untersagt.
Es wird darum gebeten, einzeln und mit dem gebotenen Mindestabstand
voneinander zum Gedenken an die Stele zu treten. Die Stadtverwaltung
bittet, diesen Anordnungen zu folgen.
*Es gelten die Maßnahmen der seit 27. März in Kraft
getretenen „Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur
Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ in Verbindung mit
der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises
Nordhausen, die ab 3. April in Kraft treten wird.
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