Abstimmung mit Land Thüringen zum Umgang mit Tiefbauarbeiten
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Nordhausen (psv) Das Stadtgebiet der Stadt
Nordhausen ist als Bombenabwurfgebiet des II. Weltkrieges mit
Kampfmitteln belastet. Damit gibt es grundsätzlich in Nordhausen eine
latente Gefahr in Bezug auf Kampfmittelbelastung. Die Stadt Nordhausen
hat gemeinsam mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt und der Firma
Tauber Delaborierung den Umgang mit Tiefbauarbeiten auf Grundlage des
Vollzugs des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit den Verordnungen
des Freistaats Thüringen dazu getroffen: Bis zum
19. April 2020, 24:00 Uhr, werden keine Tiefbaumaßnahmen im Radius von
1.000 m um das Südharz Klinikum Nordhausen durchgeführt.
Sollte es auf Grund von Erdaushubarbeiten zu einem
Kampfmittelfund im Umkreis von 1.000 Metern zum Südharz Klinikum
Nordhausen kommen, ist die Notwendigkeit einer Evakuierung des Klinikums
sehr wahrscheinlich. Dies gilt es unter allen Umständen
zu vermeiden.
Dem Südharz Klinikum Nordhausen kommt eine
besondere Bedeutung bei der Behandlung von Erkrankten und der
allgemeinen Daseinsfürsorge im Landkreis Nordhausen, und darüber hinaus,
zu. Da diesem bei der Behandlung von stationären und ambulanten
Kranken und insbesondere Corona-Infizierten mit ggf. schweren Verläufen
ein besonders hoher Stellenwert zu Teil wird, ist dieses während der
Pandemie als besonders schutzbedürftige Einrichtung zu betrachten. Es
ist davon auszugehen, dass die Zahl der Infektionen
weiterhin zunimmt. Dadurch bedingt ist eine uneingeschränkte
medizinische Versorgung unabdingbar. Somit ist sicherzustellen, dass der
Betrieb des Südharz Klinikums Nordhausen nicht durch einen zufälligen
Kampfmittelfund unterbrochen wird.
Das Nähere regelt die heute erschienene
„Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von
1.000 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen“ der Stadt Nordhausen
(nebst beigefügtem Lageplan), die zum 28. März 2020,
00:00 Uhr, in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung ist auf der
Homepage der Stadt einsehbar.
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