Nordhausen (psv) Um die weitere Ausbreitung des
Virus SARS – CoV-2 zu begrenzen, sind bundesweit behördlich angeordnete
Maßnahmen in Kraft getreten. Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs
hat das Rathaus seit Dienstag, dem 17. März, den
Besucherverkehr in den städtischen Dienstgebäuden stark eingeschränkt.
Der „Dienst am Bürger“ erfolgt nur in den dringendsten Fällen und mit
telefonischer Voranmeldung per Cityruf. Die Nordhäuserinnen und
Nordhäuser werden gebeten, unaufschiebbare Behördengänge
im Nordhäuser Rathaus vorab telefonisch nachzufragen und ggfs.
terminieren zu lassen. Um den „Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern“
der Stadt Nordhausen aufrechtzuerhalten, wird auf folgende Möglichkeiten
der Onlinebeantragung bzw. Zusendung per Post hingewiesen:
Wohnsitzsan-, bzw. Wohnsitzummeldung:
Was ist erforderlich:
Was ist erforderlich:
-
das ausgefüllte und unterschriebene An- bzw. Ummeldeformular,
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eine Kopie des Personalausweises / Reisepasses,
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die unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung,
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für Rückfragen eine Telefonnummer
Wie geht es:
-
Im Bereich Bürgerservice unter
www.nordhausen.de das An- bzw. Ummeldeformular aufrufen, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben,
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Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen und vom Vermieter/ Wohnungsgeber unterschreiben lassen,
-
unterschriebenes Formular, unterschriebene
Wohnungsgeberbescheinigung und Kopie des aktuell gültigen
Personalausweises / Reisepasses einscannen,
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Gescannte Dokumente
per E-Mail an
buergerservice@nordhausen.de oder
per Post an
Stadtverwaltung Nordhausen
Bürgerservice
Markt 15
99734 Nordhausen
senden.
Formulare und Informationen finden Sie im Bereich Bürgerservice unter
www.nordhausen.de.
Beantragung von Führungszeugnissen
Mit einem elektronischen Personalausweis oder einem elektronischen Aufenthaltstitel kann ein Führungszeugnis online beim zuständigen Bundesamt für Justiz beantragt werden. Sollte dies nicht möglich sein, besteht auch die Möglichkeit, ein Führungszeugnis im Bürgerservice zu beantragen. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt zum Bürgerservice der Stadt Nordhausen unter der Telefon-Nr. 03631/696555 auf.
Mit einem elektronischen Personalausweis oder einem elektronischen Aufenthaltstitel kann ein Führungszeugnis online beim zuständigen Bundesamt für Justiz beantragt werden. Sollte dies nicht möglich sein, besteht auch die Möglichkeit, ein Führungszeugnis im Bürgerservice zu beantragen. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt zum Bürgerservice der Stadt Nordhausen unter der Telefon-Nr. 03631/696555 auf.
Hundesteuer: Hunde online anmelden
Jede Person, die in der Stadt Nordhausen oder in
den Ortsteilen einen oder mehrere Hund(e) bei sich hält, muss einen Hund
anmelden und Steuern bezahlen. Das Tier ist bei der Stadt Nordhausen
mittels des vorgegebenen
Formulars „Hundesteuer-Anmeldung“ (Formular und ein umfassendes FAQ finden Sie im Bereich Bürgerservice unter
www.nordhausen.de)
schriftlich anzumelden. Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten
und unterschriebenen Formulars kann postalisch, per Fax, per E-Mail,
oder persönlich
an das SG Steuern der Stadt Nordhausen erfolgen. Eine Anmeldung des
Hundes per Telefon ist nicht möglich.
Beantragung von Personaldokumenten
Für die Beantragung von Personaldokumenten ist ein persönliches Erscheinen notwendig, jedoch auf dringende Fälle beschränkt. Von der Dringlichkeit ist auszugehen, wenn eine Identitätsfeststellung sonst weder durch einen gültigen Personalausweis noch durch einen gültigen Reisepass oder Führerschein erfolgen kann. Das Thüringer Innenministerium hat darauf hingewiesen, dass Ausweisdokument bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit weiterhin genutzt werden können und ihre Gültigkeit nicht verlieren.
Für die Beantragung von Personaldokumenten ist ein persönliches Erscheinen notwendig, jedoch auf dringende Fälle beschränkt. Von der Dringlichkeit ist auszugehen, wenn eine Identitätsfeststellung sonst weder durch einen gültigen Personalausweis noch durch einen gültigen Reisepass oder Führerschein erfolgen kann. Das Thüringer Innenministerium hat darauf hingewiesen, dass Ausweisdokument bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit weiterhin genutzt werden können und ihre Gültigkeit nicht verlieren.
In dringenden Fällen erreichen Sie die Stadtverwaltung:
24h-Cityruf: 03631 / 696-115
Zentralfax: 03631 / 696-150
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