Tischner: „Falls nötig eben per Gesetz“
Erfurt - „Kommunen, freie Träger und vor allem
die Eltern brauchen bei der Erhebung und Rückerstattung von
Elternbeiträgen für Kindergärten und Horte schnell Klarheit und
Rechtssicherheit. Falls nötig auch durch ein zügiges
Gesetzgebungsverfahren.“
Mit diesen Worten hat der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion
im Thüringer Landtag, Christian Tischner, die Landesregierung in die
Pflicht genommen. „Die Ankündigungen des Bildungsministers über die
Rückerstattung der Beiträge reichen nicht aus, denn
sie führen im Ergebnis zu unterschiedlichen Verfahrensweisen in den
einzelnen Kommunen“, verwies Tischner beispielhaft auf Kommunen, in
denen die Beiträge für April noch von den Eltern eingezogen werden.
Laut Tischner bleiben zahlreiche offene Fragen,
vor allem dazu, wie es sich mit den für den Monat März bereits erhobenen
Elternbeiträgen verhält und wie die angekündigte Rückerstattung konkret
erfolgen soll. Unklar sei auch, ob den Kommunen
und freien Trägern die Kosten pauschal nach der jeweiligen Kinderzahl
erstattet werden, oder es eine Spitzabrechnung geben wird. Regelmäßig
werde von kommunaler Seite auch die Frage gestellt, auf welcher
gesetzlichen Grundlage die Rückerstattung erfolge, nannte
Tischner einen weiteren entscheidenden Punkt. „Diese Fragen müssen
schnell und im Sinne von Eltern und Kommunen geklärt werden. Es kann
nicht sein, dass den Kommunen durch mangelnde Verlässlichkeit der
Landesregierung Einnahmen fehlen, die sie in diesen Zeiten
dringend brauchen“, so der CDU-Bildungspolitiker.
Felix
Voigt Pressesprecher
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