Nordhausen (psv) Trotz der Maßnahmen zur Eindämmung
der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist die Einsichtnahme der im
Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen ausliegenden
Unterlagen zu den Bebauungsplänen auch weiterhin
möglich, darüber informiert jetzt das zuständige Amt für
Stadtentwicklung. Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation wird
die Auslegungszeit der Bebauungspläne bis einschließlich 17. April 2020
verlängert.
Der Bebauungsplan Nr. 115-1 und 115-2 „Steuerung
des Einzelhandels“ der Stadt Nordhausen sowie der Bebauungsplan Nr. 109
„Darrweg/Helmestraße“ der Stadt Nordhausen kann auch weiterhin
eingesehen werden. Voraussetzung hierfür ist eine telefonische
Terminvereinbarung unter den folgenden Rufnummern 03631 / 696-465 bzw.
696-357. Die Auslegungsunterlagen stehen auch weiterhin unter
www.nordhausen.de
zur Einsichtnahme bereit. Stellungnahmen sind bevorzugt in
schriftlicher Form zu übermitteln, können jedoch auch mündlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden.
Rathaus: Besuche nur in dringenden Fällen und mit vorheriger telefonischer Anmeldung
Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs hat das Rathaus seit Dienstag, dem 17. März, den Besucherverkehr in den städtischen Dienstgebäuden stark eingeschränkt. Der „Dienst am Bürger“ erfolgt nur in den dringendsten Fällen und mit telefonischer Voranmeldung per Cityruf. Die Nordhäuserinnen und Nordhäuser werden gebeten, unaufschiebbare Behördengänge im Nordhäuser Rathaus vorab telefonisch nachzufragen und ggfs. terminieren zu lassen.
Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs hat das Rathaus seit Dienstag, dem 17. März, den Besucherverkehr in den städtischen Dienstgebäuden stark eingeschränkt. Der „Dienst am Bürger“ erfolgt nur in den dringendsten Fällen und mit telefonischer Voranmeldung per Cityruf. Die Nordhäuserinnen und Nordhäuser werden gebeten, unaufschiebbare Behördengänge im Nordhäuser Rathaus vorab telefonisch nachzufragen und ggfs. terminieren zu lassen.
Sie erreichen die Stadtverwaltung:
24h-Cityruf: 03631 / 696-115
Zentralfax: 03631 / 696-150
Zentralfax: 03631 / 696-150
Für das Standesamt gelten weiterhin die bereits kommunizierten Hinweise unter
www.nordhausen.de.
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