Agentur
für Arbeit Nordhausen rät Firmen, die Anträge mit Abrechnungslisten
über tatsächlich angefallene Ausfallzeiten einzureichen
Aufgrund
der Corona-Krise haben sehr viele Nordthüringer Betriebe in den letzten
Wochen Kurzarbeit angezeigt. Jetzt muss die tatsächliche Kurzarbeit
mithilfe der Lohnunterlagen von
den Betrieben abgerechnet und bei der Arbeitsagentur eingereicht
werden. Die Arbeitsagentur überprüft dann die Antragsunterlagen und
überweist anschließend den Unternehmen das Kurzarbeitergeld.
„Wer
jetzt zügig die Abrechnungsunterlagen einreicht, kommt schnell zu
seinem Kurzarbeitergeld“, betont Karsten Froböse, Chef der Nordhäuser
Arbeitsagentur. Die bis heute vollständig
vorgelegten Anträge seien überwiegend erledigt. Eine große Zahl von
Unternehmen hat jedoch ihre Abrechnungsunterlagen noch nicht
eingereicht. „Wer seine Abrechnung später einreicht, muss sich bei der
Bearbeitung hinter den anderen Unternehmen einreihen.“
Für Rückfragen stehen unsere Kolleginnen und Kollegen unter
Tel. 0800 4555520 zur Verfügung.
Abrechnungsliste, Antrag und Video zum Verfahren Kurzarbeitergeld:
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