Donnerstag, 23. April 2020

Kurzarbeit: So kommen Arbeitgeber gegenwärtig schnell zu ihrem Geld

Agentur für Arbeit Nordhausen rät Firmen, die Anträge mit Abrechnungslisten über tatsächlich angefallene Ausfallzeiten einzureichen

Aufgrund der Corona-Krise haben sehr viele Nordthüringer Betriebe in den letzten Wochen Kurzarbeit angezeigt. Jetzt muss die tatsächliche Kurzarbeit mithilfe der Lohnunterlagen von den Betrieben abgerechnet und bei der Arbeitsagentur eingereicht werden. Die Arbeitsagentur überprüft dann die Antragsunterlagen und überweist anschließend den Unternehmen das Kurzarbeitergeld.

„Wer jetzt zügig die Abrechnungsunterlagen einreicht, kommt schnell zu seinem Kurzarbeitergeld“, betont Karsten Froböse, Chef der Nordhäuser Arbeitsagentur. Die bis heute vollständig vorgelegten Anträge seien überwiegend erledigt. Eine große Zahl von Unternehmen hat jedoch ihre Abrechnungsunterlagen noch nicht eingereicht. „Wer seine Abrechnung später einreicht, muss sich bei der Bearbeitung hinter den anderen Unternehmen einreihen.“

Für Rückfragen stehen unsere Kolleginnen und Kollegen unter
Tel. 0800 4555520 zur Verfügung.

Abrechnungsliste, Antrag und Video zum Verfahren Kurzarbeitergeld:





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