Freitag, 3. April 2020

Auswirkungen des Coronavirus SARS-CoV-2


Stadt Nordhausen verhängt Haushaltssperre

Nordhausen (psv) Mit Blick auf die Auswirkungen der behördlich angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der drohenden negativen wirtschaftlichen Entwicklung, hat Oberbürgermeister Kai Buchmann eine sofortige Haushaltsperre ausgesprochen. „Grund der Haushaltssperre ist, dass die Einnahmeausfälle im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus derzeit noch nicht absehbar sind. Wir befürchten Steuerausfälle in Millionenhöhe und wollen mit der Sperre die Haushaltslage der Stadt unter Kontrolle halten und damit eine handlungsfähige Stadt auch über 2020 hinaus erhalten,“ so Oberbürgermeister Kai Buchmann. Das Vorgehen wurde im Vorfeld mit den Fraktionsvorsitzenden konsentiert und die Stadtratsmitglieder entsprechend informiert.

Um den Haushaltsausgleich nicht zu gefährden, wurde im Ergebnishaushalt, der die laufenden Einnahmen und Ausgaben der Stadt abbildet, eine Haushaltssperre in Höhe von sieben Millionen Euro ausgesprochen. Außerdem umfasst die ausgesprochene Haushaltssperre weiterhin Auszahlungen für Investitionen in Höhe von ca. 5,7 Millionen Euro. Die Fortführung begonnener Maßnahmen ist gesichert. Hierzu zählen beispielsweise der Neubau der Feuerwache, die Sanierung des Theaters, die Sanierung der Werthersporthalle, die Ertüchtigung des Hohekreuzsportplatzes, die Komplettsanierung der Grundschule Albert Kuntz, die Sanierung der Kindertageseinrichtung „Am Frauenberg“.

„Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus und der einsetzenden wirtschaftlichen Eintrübung ist absehbar, dass sich die Erträge und Einzahlungen nicht annähernd so entwickeln werden, wie im Haushaltsplan veranschlagt,“ konstatiert Oberbürgermeister Buchmann. Insbesondere deutet sich an, dass die Steuereinnahmen, vorwiegend Gewerbesteuer und Gemeindeanteile der Einkommens- und Umsatzsteuer, kurz- und mittelfristig in erheblichem Umfang unter dem Haushaltsansatz liegen werden. Die Größenordnungen, die den städtischen Haushalt belasten werden, sind noch nicht vollumfänglich absehbar.

Bereits jetzt sind mehrere Anträge auf zinslose Stundung der Gewerbesteuern von Unternehmen bei der Stadtverwaltung eingegangen. Des Weiteren haben viele Unternehmen bereits signalisiert, dass sie beim Finanzamt die Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer beantragt haben oder dies tun werden. Die Stadtverwaltung ist bemüht, alle Anträge schnell und unbürokratisch zu bearbeiten.


[Foto Rathaus Stadt Nordhausen, ©Stadtverwaltung Nordhausen]

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