Dienstag, 21. April 2020

Stadt Nordhausen:


Einführung der landesweiten Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Nordhausen (psv) Die Stadt Nordhausen begrüßt den heutigen Beschluss der Landesregierung zum verpflichtenden Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im ÖPNV und beim Einkaufen im Einzelhandel. Gut ist auch, dass es aktuell keine Strafen gibt. Ein landesweiter Flickenteppich wird dadurch endlich abgewendet. Damit gelten nun für Thüringen einheitliche Regelungen, was in Zeiten der Lockerung der bestehenden Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Corona-Virus, dringend notwendig ist. Als Stadtverwaltung gehen wir davon aus, dass das Land in der Güterabwägung die rechtzeitige materielle Verfügbarkeit für alle Bürgerinnen, Bürger und Geschäftsinhaber, insbesondere aber für die systemrelevanten Berufsgruppen, im Vorfeld rational abgewogen hat. Dies wurde bis zuletzt seitens der zuständigen Ministerin und des Ministerpräsidenten immer wieder als wichtigstes Kriterium zur Einführung der Tragepflicht einer MNB herausgestellt.

Als Schulträger für Grund- und Regelschulen geht die Stadt Nordhausen ferner davon aus, dass die Landesregierung auch die landesbediensteten Lehrerinnen und Lehrer, die ab der kommenden Woche die prüfungsrelevanten Klassen betreuen werden, entsprechend der Hygienestandards ausstatten kann. Natürlich auch im erforderlichen Maße, wenn die Schulen sich in der Folge weiter öffnen. Als sinnvoll und wünschenswert sieht es die Stadt an, dass das Land auch die Beschaffung von adäquater MNB organisiert und/ oder die Kosten für die vom Land auferlegten Hygienemaßnahmen für die Kinder und Jugendliche finanziert.


Die Stadt Nordhausen weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass das Tragen der MNB nicht dazu führen darf, die nachweislich wichtigen hygienischen Grundregeln und vor allem das Abstandsgebot, aufzuweichen.

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