Einführung der landesweiten Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
|
Nordhausen (psv) Die Stadt Nordhausen begrüßt den
heutigen Beschluss der Landesregierung zum verpflichtenden Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im ÖPNV und beim Einkaufen im Einzelhandel.
Gut ist auch, dass es aktuell keine Strafen
gibt. Ein landesweiter Flickenteppich wird dadurch endlich abgewendet.
Damit gelten nun für Thüringen einheitliche Regelungen, was in Zeiten
der Lockerung der bestehenden Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung
des Corona-Virus, dringend notwendig ist. Als
Stadtverwaltung gehen wir davon aus, dass das Land in der Güterabwägung
die rechtzeitige materielle Verfügbarkeit für alle Bürgerinnen, Bürger
und Geschäftsinhaber, insbesondere aber für die systemrelevanten
Berufsgruppen, im Vorfeld rational abgewogen hat.
Dies wurde bis zuletzt seitens der zuständigen Ministerin und des
Ministerpräsidenten immer wieder als wichtigstes Kriterium zur
Einführung der Tragepflicht einer MNB herausgestellt.
Als Schulträger für Grund- und Regelschulen geht
die Stadt Nordhausen ferner davon aus, dass die Landesregierung auch die
landesbediensteten Lehrerinnen und Lehrer, die ab der kommenden Woche
die prüfungsrelevanten Klassen betreuen werden,
entsprechend der Hygienestandards ausstatten kann. Natürlich auch im
erforderlichen Maße, wenn die Schulen sich in der Folge weiter öffnen.
Als sinnvoll und wünschenswert sieht es die Stadt an, dass das Land auch
die Beschaffung von adäquater MNB organisiert
und/ oder die Kosten für die vom Land auferlegten Hygienemaßnahmen für
die Kinder und Jugendliche finanziert.
Die Stadt Nordhausen weist in diesem Zusammenhang
noch einmal darauf hin, dass das Tragen der MNB nicht dazu führen darf,
die nachweislich wichtigen hygienischen Grundregeln und vor allem das
Abstandsgebot, aufzuweichen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen