Stadtbibliothek bereitet Öffnung unter strikten Hygieneauflagen vor
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Nordhausen (psv) Ab 27. April öffnet die
Stadtbibliothek Nordhausen wieder unter Einhaltung der Verordnung zur
Eindämmung der Ausbreitung des Coronaviurs SARS-CoV-2. „Die Öffnung der
Bibliothek ist gekennzeichnet von Maßnahmen zur Eindämmung
der derzeit laufenden Pandemie. Es ist für alle Beteiligten – dies
schließt auch die Nutzerinnen und Nutzer ein – keine leichte Aufgabe.
Als Bibliothek ist es uns aber wichtig, unter Einhaltung aller
Schutzmaßnahmen und eines Hygienekonzeptes für die Bürgerinnen
und Bürger da zu sein,“ so Hildegard Seidel, Leiterin der
Stadtbibliothek.
Weiterhin nutzbar ist auch die Möglichkeit der
kontaktlosen Ausleihe und Rückgabe. Für Risikogruppen wird ein
Lieferservice angeboten. Die Wiederöffnung der Bibliothek führt auch zur
Anpassung der Öffnungszeiten:
Montag: 13 bis 17 Uhr
Dienstag bis Freitag: 10 bis 17 Uhr
Samstag: geschlossen
Darüber hinaus werden bis auf Weiteres keine
Veranstaltungen in der Stadtbibliothek durchgeführt. Die Eintrittskarten
für die Lesung mit Andrea Sawatzki behalten ihre Gültigkeit. Der Termin
wird zum nächst möglichen Zeitpunkt nachgeholt.
Rückerstattet werden alle anderen Eintrittskarten:
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Margarethe von Schwarzkopf VA vom 23. März 2020
-
Leon & Gutsch VA vom 26. März 2020
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Tony Zyrus VA vom 27. März 2020
-
Andreas Bauer VA vom 23. April 2020
Der Betrag wird dort erstattet, wo die Karten erworben wurden.
FAQ zum Schutzkonzept
zur Wiedereröffnung der Stadtbibliothek
Nordhausen unter Einhaltung der Verordnung zur Eindämmung der
Ausbreitung des Coronaviurs SARS-CoV-2.
Darf ich die Stadtbibliothek zur Medienleihe betreten?
Ja, die Stadtbibliothek öffnet ab 27. April wieder.
Es sind aber hohe Hygienemaßnahmen zu beachten. Die Anzahl der Besucher
wird auf maximal 20 Personen begrenzt. Der Mindestabstand von 1,5
Metern ist einzuhalten. Ausnahmen gelten nur für
Kleinstgruppen, deren Mitglieder in einem Haushalt leben. Der Eingang
erfolgt von der Seite Engelsburg. Der Ausgang erfolgt zur
Terrasse/Nicolai-Platz.
Was muss ich beim Betreten beachten?
Das Betreten ist nur mit persönlichem
Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt. Auch müssen die gekennzeichneten
Wegeführungen eingehalten werden. Die Hände müssen gewaschen und
desinfiziert sein. Der Eintritt ist nur mit Tasche/Korb der Bibliothek
gestattet. Alle Taschen/Körbe und Medien werden nach Rückgabe
gereinigt.
Um im Ernstfall die Infektionsketten nachvollziehen
zu können, werden tägliche Listen der Besucherinnen und Besucher
geführt. Aufgrund der möglichen Inkubationszeit werden diese vier Wochen
aufbewahrt und dann gemäß Datenschutzverordnung
vernichtet. Den Anweisungen der Bibliotheksmitarbeiter ist Folge zu
leisten.
Wer darf nicht in die Stadtbibliothek?
Der Zugang für unbegleitete Kinder ist erst ab 12
Jahren gestattet. Darüber hinaus bitten wir Nutzerinnen und Nutzer mit
Anzeichen einer Erkrankung mit COVID-19-Symptomen bzw. Erkältung oder
ohne Mund- Nasen-Bedeckung die Bibliothek nicht
zu betreten. Hier gilt das Hausrecht.
Ist die Bibliothek barrierefrei erreichbar?
Ja, die Aufzüge dürfen nur von jeweils einer Person genutzt werden.
Wie lang darf ich mich in der Stadtbibliothek aufhalten?
Der Aufenthalt in der Stadtbibliothek dient nur der
Ausleihe, ist so kurz wie möglich zu halten und ist nur mit gültigem
Bibliotheksausweis gestattet. Das WLAN steht für die Besucher nicht zur
Verfügung. Ferner ist das Lesen von Zeitungen
und Zeitschriften in der Stadtbibliothek nicht gestattet.
Fallen derzeit Mahn- und Säumnisgebühren an?
Mahn- und Säumnisgebühren bleiben bis auf weiteres ausgesetzt.
Kann ich weiterhin Medien kontaktlos ausleihen?
Weiterhin nutzbar ist auch die Möglichkeit der
kontaktlosen Ausleihe und Rückgabe. Für Risikogruppen wird ein
Lieferservice angeboten.
Ändern sich die Öffnungszeiten?
Ja, die Stadtbibliothek passt die Öffnungszeiten an die neuen Gegebenheiten wie folgt an:
Montag: 13 bis 17 Uhr
Dienstag bis Freitag: 10 bis 17 Uhr
Samstag: geschlossen
[Anlage: Nutzungsregeln Stadtbibliothek Nordhausen ab 27.04.2020 ©Stadtbibliothek Nordhausen]
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