Hinzuverdienst in wichtigen Berufen neu geregelt
Kurzarbeiter
können jetzt hinzuverdienen, um Einkommenseinbußen zu vermeiden.
Betriebe können flexibel zusätzliche Mitarbeiter einstellen. Dies hilft
in besonders wichtigen Bereichen, wie zum Beispiel der
Lebensmittelversorgung. Dort gibt es einerseits Auftragsspitzen und
andererseits Personalengpässe.
Deshalb hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld für diese Branchen gelockert.
Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten
Vom
1. April bis zum 31. Oktober 2020 tritt eine Sonderregelung in Kraft:
Wer während der Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem sogenannten
systemrelevanten
Bereich aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht auf das
Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Dabei darf das gesamte Einkommen,
bestehend aus noch gezahltem Arbeitsentgelt, dem Kurzarbeitergeld sowie
dem Hinzuverdienst aus der Nebenbeschäftigung
das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Regelung hilft Betroffenen von Kurzarbeit und stärkt systemrelevante Branchen und Berufe
Diese
gelockerten Hinzuverdienstregelungen helfen Betroffenen im
Kurzarbeitergeldbezug, finanzielle Einbußen auszugleichen. Die
Nebentätigkeit ist
zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.
Unverzichtbar
in der aktuellen Krise ist, die Menschen mit Lebensmitteln und anderen
Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland zu versorgen. Insbesondere
Betriebe
im Lebensmittelhandel und der Landwirtschaft benötigen dringend
Arbeitskräfte. Durch die getroffene Sonderregelung können Menschen in
Kurzarbeit systemrelevante Wirtschaftszweige unterstützen.
Ob eine Branche bzw. ein Beruf systemrelevant ist, legt die sogenannte
Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI- (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) Gesetz
fest. https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BSI-KritisV.pdf
Beispiele für Tätigkeiten, die zu
den systemrelevanten Branchen und Berufen gehören, sind die
medizinische Versorgung, die Versorgung von Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, die Versorgung mit unmittelbar
lebenserhaltenden Medizinprodukten und Geräten, Apotheken,
der Güterverkehr (z. B. für die Verteilung von Lebensmitteln an den
Groß- und Einzelhandel), der Lebensmittelhandel (z. B. der Verkauf oder
das Auffüllen von Regalen), die Lebensmittelherstellung (auch
Landwirtschaft) sowie Lieferdienste zur Verteilung von
Lebensmitteln.
Diesbezügliche
Stellenangebote sind in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit unter
https://jobboerse.arbeitsagentur.de
zu finde
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