Freitag, 3. April 2020

75. Jahrestag der Bombardierung Nordhausens am 3. und 4. April 1945

 Nordhausen (psv) Oberbürgermeister Kai Buchmann gedachte heute vor der Stele der Zerstörung der Stadt Nordhausen vor 75 Jahren. „Nie traf unsere Stadt ein so schwerer Schlag wie in diesen beiden Tagen im April vor 75 Jahren. Die Luftangriffe haben das Erscheinungsbild der über tausendjährigen Stadt massiv verändert. Tausende Bürgerinnen und Bürger, Flüchtlinge, Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge verloren an diesen zwei Tagen und in der Folge ihr Leben, Angehörige, Haus, Hab und Gut, viele erlitten schwere gesundheitliche Schäden,“ so Buchmann.

„Die Nordhäuserinnen und Nordhäuser, die Flüchtlinge, die Rückkehrer, alle Menschen, die in den Ruinen dieser, unserer Stadt „lebten“ - Sie alle haben diese Stadt nicht aufgeben. Sie alle haben in den Wirren nach der Zerstörung und dem totalen Zusammenbruch der Ordnung eines nicht gänzlich verloren: Mut und Zuversicht. Wenn wir als Nordhäuserinnen und Nordhäuser gemeinsam zusammenstehen und dabei solidarisch, mit Augenmaß und Rationalität, gesundem Menschenverstand und mit Mut sowie der notwendigen Zuversicht handeln, dann können wir auch die derzeitige Situation gemeinsam bewältigen,“ führt er weiter aus.
Kai Buchmann dankte in diesem Zusammenhang Bürgermeister a.D. Dr. Manfred Schröter, dass er seine Gedanken als Zeitzeuge, als Beitrag für die offizielle Gedenkveranstaltung geplant, in Textform zur Verfügung gestellt hat. Der Bericht ist neben der Rede des Oberbürgermeisters und weiteren Dokumenten zum 75. Gedenken auf der Homepage der Stadt Nordhausen eingestellt.


Aufgrund der derzeit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wollte die Stadtverwaltung es den Nordhäuserinnen und Nordhäusern ermöglichen, dem persönlichen Gedenken nachzukommen. Die bereitgestellten 100 weißen Rosen können in der Zeit von 09.00 Uhr bis 14:30 Uhr an der Stele (Rathaus/Markt) niedergelegt werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass jede Person angehalten ist, einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Eine Ansammlung von mehreren Personen vor und nach dem Gedenken ist mit Blick auf diese Regelungen untersagt. 

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