Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Nahezu
jeder dritte Betrieb hat seit März aufgrund der Corona-Krise in
Nordthüringen Kurzarbeit angezeigt. Nachdem der Arbeitsausfall
tatsächlich eingetreten ist, errechnet der Arbeitgeber
den Lohn und das Kurzarbeitergeld und zahlt beides an seine
Beschäftigten aus. Erst danach kann die Erstattung bei der
Arbeitsagentur beantragt werden.
„Betroffene
Unternehmen müssen bei Kurzarbeit immer in Vorleistung gehen, so wie
sie es im Antrag schriftlich bestätigen“, so Agenturchef Karsten
Froböse. „Dadurch erhalten Beschäftigte
neben dem Arbeitsentgelt auch das Kurzarbeitergeld im jeweiligen Monat
durch die Firma. Erst wenn der Arbeitgeber beide Beträge an die
Mitarbeiter überwiesen hat, kann die Arbeitsagentur erstatten.“ Neben
dem Kurzarbeitergeld werden auch die Sozialversicherungsbeiträge
zu 100 Prozent von der Arbeitsagentur übernommen. Für beide Leistungen
genügt ein Antragsformular:
Für Unternehmen, die Beratungsbedarf haben, stehen die Kolleginnen und Kollegen des Arbeitgeber-Service unter
Tel. 0800 4555520 zur Verfügung.
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