Erfurt, 04. Juni 2019
Rot-rot-grüne
Landtagsfraktionen schließen Ausschussberatungen zum Schulgesetz ab
Landtag
entscheidet im Juni über das neue Schulgesetz
Im heutigen
Bildungsausschuss des Landtages haben sich die Fraktionen von DIE LINKE, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abschließend auf ihre Änderungen am
Schulgesetzentwurf verständigt. Mit der heute erfolgten Beschlussempfehlung des
Ausschusses kann das neue Schulgesetz im Juni im Landtag in zweiter Lesung
beraten und verabschiedet werden. Dazu nehmen die bildungspolitischen
Sprecher*innen der Fraktionen wie folgt Stellung:
Der
bildungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Wolf, erklärt:
„Anhörungen
zu Gesetzen haben für uns die Funktion, dass wir als Gesetzgeber den
Gesetzesvorschlag der Landesregierung mit den gesellschaftlichen und unseren
politischen Vorstellungen überarbeitet verabschieden wollen. Mit dem
umfangreichen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen stärken wir die Schulen
in ihrem Auftrag, jedem Kind die optimale Schullaufbahn zu ermöglichen, mit
längerem gemeinsamen Lernen, Ausbau von Ganztagesangeboten und klaren
Regelungen für Gutachten im förderpädagogischen Bereich. Auch demokratisieren
wir die Thüringer Schulen und schaffen für Eltern und Schüler deutlich mehr
Mitsprachemöglichkeiten. Besonders wichtig ist meiner Fraktion, dass wir die
Berufsorientierung als festen Bestandteil in die Lehrpläne aufnehmen wollen,
damit möglichst kein Kind mehr ohne berufliche Perspektive die Schule verlässt.
Dies ist das modernste Schulgesetz, welches Thüringen je hatte, und wird die
Thüringer Schulen in ihrem Auftrag, der besten Förderung aller Kinder, deutlich
stärken.“
Dr. Thomas
Hartung, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt:
„Das neue
Schulgesetz ist ein wichtiger Schritt, um bildungspolitische Versäumnisse
früherer CDU-Landesregierungen wettzumachen. Kleinen Schulstandorten, die
derzeit nur mit Mühe den Unterricht personell abdecken können und in der Regel
keine freien Kapazitäten haben, um an einem individuellen Schulprogramm zu
arbeiten, geben wir eine klare Entwicklungsperspektive. Sie werden durch eine
Kooperation mit anderen Schulen ihrer Region erhalten, können zur
Unterrichtsabsicherung auf einen größeren gemeinsamen Personalpool zurückgreifen
und bekommen endlich eine Möglichkeit, sich innerhalb eines Kooperationsmodells
strukturell und inhaltlich-konzeptionell weiterzuentwickeln. Diesem Weg
verweigert sich die CDU bedauerlicherweise. Sie hat keinerlei zukunftsfeste
Lösungen für die Thüringer Schulen zu bieten.“
Astrid
Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion,
betont abschließend:
„Thüringen
erhält erstmalig ein modernes und inklusives Schulgesetz und verabschiedet sich
von der gesonderten Schulgesetzgebung. Mit unseren vorgeschlagenen Änderungen
am Schulgesetzentwurf gehen wir den Weg der Demokratisierung von Schule
konsequent weiter. Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte der Schülerinnen und
Schüler werden gestärkt genauso wie der inklusive Ansatz. Schüler*innen mit
Förderbedarfen erhalten durch die grundsätzliche Doppelzählung im gemeinsamen
Unterricht mehr Förderung, in dem kleinere Klassen gebildet werden können.
Entgegen aller Stimmungsmache bleibt festzuhalten - es werden in Thüringen aufgrund
des Schulgesetzes keine Förderschulen abgeschafft oder geschlossen. Das
Gegenteil ist der Fall. Alle Förderbereiche bleiben bestehen, das
Elternwahlrecht wird gestärkt und das Feststellungsverfahren einheitlich
geregelt. Mit unserem Schulgesetz erhalten alle Schulen sichere
Entwicklungsperspektiven.“
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