Scherer: „Haushalt für 2020 ist verfassungswidrig“
Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat
am Freitagmorgen geschlossen gegen den Haushaltsentwurf der
Landesregierung gestimmt. Zuvor hatte sich die rot-rot-grüne Koalition
nicht bereit erklärt, ihren Etatentwurf weiter in den
Ausschüssen zu beraten. Dort hätten Haushaltspolitiker die neuen
Erkenntnisse des Verfassungs-Gutachtens der Union auswerten und ein
verfassungswidriges Verhalten vermeiden können, begründete die Union
ihre Ablehnung des Haushalts.
„Rot-Rot-Grün will vor der Landtagswahl Ausgaben
beschließen, für die sie danach keine Mehrheit mehr hat“, so der
finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Maik Kowalleck.
„Damit verstößt die Koalition gegen die Verfassung des
Freistaats Thüringen“. Das habe auch das Gutachten des Potsdamer
Staatsrechtlers, Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt, festgestellt. Denn die
Landesregierung plane einen Haushalt für die Zeit zu beschließen, für
die der Landtag gar nicht mehr gewählt sei. Dessen
Legislatur endet spätestens einen Monat nach der kommenden Landtagswahl
am 27. Oktober 2019.
„Der Haushaltsbeschluss für die Zeit danach kommt
faktisch einer Selbstverlängerung der 6. Wahlperiode gleich und verletzt
das Budgetrecht des 7. Thüringer Landtags“, fasst der justizpolitische
Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Manfred
Scherer, den Tenor des Gutachtens zusammen. Schmidt betone in seinem
Gutachten, dass es starke Gründe geben müsse, in das Budgetrecht, als
das Königsrecht des Parlaments, einzugreifen. „Die aber liegen hier
nicht vor“, so Scherer.
Scherer weist zudem darauf hin, dass Rot-Rot-Grün
mit dem beschlossenen Haushalt nach der Landtagswahl bei den erwarteten
schwierigen Mehrheitsverhältnissen mindestens 12 Monate weiterregieren
könnte. Denn laut dem Gutachten „hat nach der
Thüringer Verfassung der Landtag kein Recht, nachträglich selbstständig
Änderungen am Haushalt vorzunehmen“, so Scherer. Das habe auch schon
ein Landtagsgutachten in 2018 so festgestellt.
Umstritten ist aber nicht nur der Haushalt an sich,
sondern auch das Volumen des Zahlenwerks. Im Jahr 2020 will
Rot-Rot-Grün genau
11,109 Milliarden Euro ausgeben. Damit haben sich
die Planausgaben, im Vergleich zum letzten Haushaltsjahr der früheren
CDU-SPD-Regierung, um gut zwei Milliarden Euro erhöht. Etwa 430
Millionen Euro – so ist es geplant – sollen dafür aus
der Rücklage des Freistaats entnommen werden. „Angesichts der sich nun
leider eintrübenden Konjunkturaussichten hat es die Koalition sträflich
versäumt, den Haushalt zu konsolidieren“, so Kowalleck weiter. Die
Personalkosten haben die Drei-Milliarden-Euro-Marke
übersprungen. Notwendige Verwaltungsreformen wurden vertagt.
Matthias Thüsing
Pressereferent
Erfurt, 14. Juni 2019
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen