Scherer: Gerichtsvollzieher vor gefährlichen Situationen schützen
Erfurt – Bereits im Januar hat die 
CDU-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die 
Befugnisse von Gerichtsvollziehern erweitert werden sollen – dieser kam 
heute im Justizausschuss zur Anhörung. „Immer wieder kommen 
Gerichtsvollzieher
 im Zuge ihrer Arbeit für unseren Rechtsstaat in für sie gefährliche 
Situationen. Vor dieser Gefährdung wollen wir sie besser schützen“, 
erklärte dazu der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, 
Manfred Scherer. Laut dem Gesetzesentwurf der Union
 sollen Gerichtsvollzieher zukünftig einen gesetzlichen Anspruch darauf 
haben, vor Beginn schwerwiegender Vollstreckungsmaßnahmen durch Anfragen
 bei der Polizei Auskunft zur einer möglichen Gefährlichkeit des 
Schuldners zu erhalten.
„Die Regelung dient  der Erhöhung der Sicherheit
 der Gerichtsvollzieher. Die eingeholten Informationen müssen nach 
Ablauf einer kurzen Frist vernichtet werden“, erläuterte Scherer. 
Gleichzeitig wies der CDU-Justizpolitiker auf diverse
 gleichlautende Regelungen anderer Bundesländer hin: „Die heutige 
Anhörung hat ergeben, dass eine solche gesetzliche Regelung unbedingt 
notwendig ist. Die Ergebnisse werden wir nun auswerten und im Detail 
prüfen, ob weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der
 Arbeitsbedingungen von Gerichtsvollziehern bestehen und sinnvoll 
gesetzlich umzusetzen sind. „Unser Ziel ist es, dieses Gesetz noch vor 
der Sommerpause im Thüringer Landtag zu beschließen“, machte Scherer 
deutlich.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher

 
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