Scherer: Gerichtsvollzieher vor gefährlichen Situationen schützen
Erfurt – Bereits im Januar hat die
CDU-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die
Befugnisse von Gerichtsvollziehern erweitert werden sollen – dieser kam
heute im Justizausschuss zur Anhörung. „Immer wieder kommen
Gerichtsvollzieher
im Zuge ihrer Arbeit für unseren Rechtsstaat in für sie gefährliche
Situationen. Vor dieser Gefährdung wollen wir sie besser schützen“,
erklärte dazu der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion,
Manfred Scherer. Laut dem Gesetzesentwurf der Union
sollen Gerichtsvollzieher zukünftig einen gesetzlichen Anspruch darauf
haben, vor Beginn schwerwiegender Vollstreckungsmaßnahmen durch Anfragen
bei der Polizei Auskunft zur einer möglichen Gefährlichkeit des
Schuldners zu erhalten.
„Die Regelung dient der Erhöhung der Sicherheit
der Gerichtsvollzieher. Die eingeholten Informationen müssen nach
Ablauf einer kurzen Frist vernichtet werden“, erläuterte Scherer.
Gleichzeitig wies der CDU-Justizpolitiker auf diverse
gleichlautende Regelungen anderer Bundesländer hin: „Die heutige
Anhörung hat ergeben, dass eine solche gesetzliche Regelung unbedingt
notwendig ist. Die Ergebnisse werden wir nun auswerten und im Detail
prüfen, ob weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen von Gerichtsvollziehern bestehen und sinnvoll
gesetzlich umzusetzen sind. „Unser Ziel ist es, dieses Gesetz noch vor
der Sommerpause im Thüringer Landtag zu beschließen“, machte Scherer
deutlich.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher
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