Freitag, 14. Juni 2019

Neues Gremium soll Landesregierung bei Entscheidung über Alimentierung von Ex-Ministern beraten

Scherer: „Dem Steuerzahler nicht unnötig lange auf der Tasche liegen“

Erfurt - „Der Steuerzahler darf erwarten, dass sich Minister, die aus ihrem Amt ausscheiden, einen Job suchen und dem Staat nicht unnötig lange auf der Tasche liegen. Dieses Grundprinzip wird durch das rot-rot-grüne Ministergesetz konterkariert.“ Mit diesen Worten hat der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Manfred Scherer, die heute vollzogene Wahl der Mitglieder eines neu geschaffenen beratenden Gremiums kommentiert, mit dem die Regelungen des im Juni vergangenen Jahres geänderten Thüringer Ministergesetzes umgesetzt werden sollen. Auf Empfehlung dieses Gremiums hin entscheidet die Landesregierung darüber, ob ehemaligen Ministern die Aufnahme einer neuen Tätigkeit untersagt wird.

Nach dem Ministergesetz wird ehemaligen Ministern für höchstens 12 Monate ein Übergangsgeld in Höhe der Hälfte der Ministerbezüge gewährt. Wird dem ehemaligen Minister eine Tätigkeit angeboten, deren Ausübung ihm von der Landesregierung versagt wird, wird an ihn Übergangsgeld nach der Änderung des Gesetzes durch die Linkskoalition für 36 Monate gezahlt. „Rot-Rot-Grün hat mit diesem Gesetz eine dreijährige Vollversorgung ehemaliger Minister, ohne jeden Gegenwert eingeführt. Wir sind nicht der Auffassung, dass ehemalige Minister auf diese Weise über Jahre hinweg alimentiert werden sollten“, machte Scherer deutlich.

Felix Voigt

Stellv. Pressesprecher
Erfurt 14. Juni 2019

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