Scherer: „Dem Steuerzahler nicht unnötig lange auf der Tasche liegen“
Erfurt - „Der Steuerzahler darf erwarten, dass sich
Minister, die aus ihrem Amt ausscheiden, einen Job suchen und dem Staat
nicht unnötig lange auf der Tasche liegen. Dieses Grundprinzip wird
durch das rot-rot-grüne Ministergesetz konterkariert.“
Mit diesen Worten hat der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im
Thüringer Landtag, Manfred Scherer, die heute vollzogene Wahl der
Mitglieder eines neu geschaffenen beratenden Gremiums kommentiert, mit
dem die Regelungen des im Juni vergangenen Jahres
geänderten Thüringer Ministergesetzes umgesetzt werden sollen. Auf
Empfehlung dieses Gremiums hin entscheidet die Landesregierung darüber,
ob ehemaligen Ministern die Aufnahme einer neuen Tätigkeit untersagt
wird.
Nach dem Ministergesetz wird ehemaligen Ministern
für höchstens 12 Monate ein Übergangsgeld in Höhe der Hälfte der
Ministerbezüge gewährt. Wird dem ehemaligen Minister eine Tätigkeit
angeboten, deren Ausübung ihm von der Landesregierung
versagt wird, wird an ihn Übergangsgeld nach der Änderung des Gesetzes
durch die Linkskoalition für 36 Monate gezahlt. „Rot-Rot-Grün hat mit
diesem Gesetz eine dreijährige Vollversorgung ehemaliger Minister, ohne
jeden Gegenwert eingeführt. Wir sind nicht
der Auffassung, dass ehemalige Minister auf diese Weise über Jahre
hinweg alimentiert werden sollten“, machte Scherer deutlich.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher
Erfurt 14. Juni 2019
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