Freitag, 14. Juni 2019

Mitteilung des BDA:

euro-info
 
 
WAHLEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT: Schwierigere Kompromissfindung in den kommenden fünf Jahren
Im Mai 2019 haben die Bürgerinnen und Bürger der 28 EU-Mitgliedstaaten das Europäische Parlament für die Legislaturperiode 2019–2024 gewählt. Die Europawahl hat ein starkes Signal gesendet: Im Parlament gibt es eine klare Mehrheit für Parteien, die sich zur europäischen Integration bekennen. Insgesamt dürfte die Kompromissfindung aber schwieriger werden.
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SOZIALPOLITISCHE BILANZ DER JUNCKER-KOMMISSION: Quantität ist nicht gleich Qualität
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker war 2014 mit dem sozialpolitischen Anspruch angetreten, der EU zu einem „Social AAA-Rating“ und dem Sozialen Dialog zu neuer Dynamik und Bedeutung zu verhelfen. Leider fällt die Bilanz seiner Amtszeit aber insgesamt deutlich weniger positiv aus.
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KOORDINIERUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT: Abschluss der Revision in der aktuellen Legislaturperiode gescheitert
Die von der EU-Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Trilogeinigung zur Revision der Verordnung Nr. 883/2004 wurde im Rat nicht bestätigt und ist schließlich gescheitert. Die Gründe dafür lagen in den problematischen Änderungen im arbeitsmarktpolitischen Bereich. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 18. April 2019 beschlossen, das Legislativverfahren auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben.
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„TRANSPARENTE ARBEITSBEDINGUNGEN“-RICHTLINIE (EHEMALS EU-NACHWEISRICHTLINIE): Trotz Schadensbegrenzung überflüssige und kontraproduktive Regulierungen
Am 7. Februar 2019 haben das EU-Parlament, der Rat der EU und die EU-Kommission in interinstitutionellen Verhandlungen (sog. Trilog) eine vorläufige Einigung bezüglich eines Richtlinientextes zur Neufassung der Nachweisrichtlinie erzielt (jetzt: „Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen“). Auch wenn die BDA während des Rechtsetzungsverfahrens wichtige Änderungen am Richtlinienvorschlag erreichen bzw. verhindern konnte, besteht in Deutschland Umsetzungsbedarf durch die neue Richtlinie, deren Regelungen für Arbeitgeber neue bürokratische Belastungen und Rechtsunsicherheit bringen.
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EU-ARBEITSBEHÖRDE: Neue Behörde beschlossen, Gefahr teurer Parallelstrukturen bleibt
Die Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat der EU und EU-Kommission zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde wurden am 14. Februar 2019 mit einer vorläufigen Einigung abgeschlossen. Die BDA hatte vor dem Hintergrund der bereits bestehenden EU-Einrichtungen und -Strukturen die Notwendigkeit zur Errichtung einer neuen EU-Behörde seit Veröffentlichung der Initiative infrage gestellt. Da die Arbeitsbehörde nun beschlossen ist, muss es darum gehen, ihr den bestmöglichen Mehrwert abzugewinnen. Hierfür setzt sich die BDA ein.
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VEREINBARKEITSRICHTLINIE: Viele problematische Regelungen für Arbeitgeber abgewendet
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat die Vereinbarkeitsrichtlinie am 4. April 2019 mit großer Mehrheit angenommen. Wenn auch die Zustimmung des Rates der EU erfolgt ist, werden die Mitgliedsstaaten drei Jahre Zeit haben, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Zwar konnten in den Verhandlungen deutliche Verbesserungen im Vergleich zum Vorschlag der EU-Kommission erzielt werden. Dennoch bewertet die BDA die Richtlinie kritisch, denn sie ersetzt die Elternurlaubsrichtlinie aus dem Jahr 2010, die auf einer Sozialpartnervereinbarung basiert, ohne Zustimmung der Arbeitgeber.
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RATSEMPFEHLUNG ZUM ZUGANG ZUM SOZIALSCHUTZ: Aufgrund nationaler Parlamentsvorbehalte Verabschiedung erst nach der Sommerpause
Obwohl die Empfehlung ein Instrument ohne rechtsverbindlichen Charakter ist, sieht der Empfehlungsvorschlag die Schaffung eines Überwachungsrahmens für ihre Umsetzung vor, auf dessen Grundlage sich die EU-Kommission offenhält, weitere Vorschläge in diesem Bereich vorzulegen. Es gilt sicherzustellen, dass die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre Beschäftigungs- und Sozialpolitik und das Subsidiaritätsprinzip effektiv gewahrt werden.
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PASSERELLE-INITIATIVE: Drohende Kompetenzanmaßung durch Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen
Am 16. April 2019 hat die Europäische Kommission ihre angekündigte Mitteilung zur Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen in der EU-Sozialpolitik vorgelegt. In dem rechtlich nicht verbindlichen Dokument schlägt sie vor, zunächst im Bereich der Nichtdiskriminierung und bei der Annahme von Empfehlungen (nicht aber von rechtlich verbindlichen Richtlinien) zur sozialen Sicherheit/dem sozialen Schutz der Arbeitnehmer zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat der EU überzugehen.
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BREXIT: Trotz Verschiebung: Ungeregelter Austritt ist nicht vom Tisch
Da Premierministerin May wiederholt mit dem Versuch gescheitert ist, die Zustimmung des britischen Unterhauses zu dem mit der EU ausgehandelten Austrittsvertrag zu erzielen, hat sie die EU um eine Fristverlängerung gebeten. Das Austrittsdatum wurde vom 29. März auf den 31. Oktober 2019 verschoben und die Briten haben dementsprechend an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilgenommen. Die politische Lage im Vereinigten Königreich ist insbesondere nach dem angekündigten Rücktritt der Premierministerin äußerst ungewiss, sodass ein ungeregelter Austritt aus der EU weiterhin nicht ausgeschlossen werden kann.
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EUROPÄISCHES SEMESTER: Ambitioniert in die Zukunft – mehr Mut zu Reformen
Die EU-Kommission hat am 5. Juni 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 ihre Entwürfe für die länderspezifischen Empfehlungen veröffentlicht. Sie sind ein zentraler Bestandteil der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU. Die BDA unterstützt die Forderungen der EU-Kommission nach einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Allerdings greift die Kritik der EU-Kommission am deutschen Leistungsbilanzüberschuss erneut zu kurz. 

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