ADFC: Guter Anfang, aber dicke Brocken kommen noch
019/19
Den
Entwurf von Bundesverkehrsminister Scheuer für eine fahrradfreundliche
Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung sieht der Fahrradclub ADFC verhalten
positiv. Er lobt die große Bandbreite an Reformvorschlägen
und die Ankündigung, auch das übergeordnete Straßenverkehrsgesetz ab
2020 entsprechend zu reformieren. Der ADFC vermisst allerdings größere
Handlungsmöglichkeiten für Kommunen, dem Radverkehr mehr Platz im
Straßenraum einzuräumen.
ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard
Stork sagt: „Die Vorschläge des Ministers für eine
fahrradfreundliche StVO sind ein guter Anfang. Auch, dass er an den
dicken Brocken des Straßenverkehrsgesetzes ran will, ist gut. Denn noch
fehlt der große Wurf, der es Städten ermöglicht, den Platz
zugunsten des Fahrrads neu aufzuteilen. Es gibt immer noch zu viele
Hürden für die Einrichtung von geschützten Radwegen und Fahrradstraßen.“
Die ADFC-Bewertung der Vorschläge im Einzelnen:
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Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen und Erhöhung der Bußgelder:
Überfälliger Schritt. Höhere Bußgelder müssen aber auch für
Radfahrstreifen und bauliche Radwege gelten, nicht nur auf
Schutzstreifen.
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Mindestüberholabstand für Kfz: Überfälliger
Schritt. Das gemeinsame Fahren von Auto- und Radverkehr auf der Fahrbahn
sollte allerdings die Ausnahme sein. Ziel müssen durchgängige Netze aus
vom Autoverkehr getrennten Radwegen
sein.
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Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende LKW:
Zu zaghafter Schritt. Echte Schrittgeschwindigkeit - zwischen 4 und 7
km/h - hilft, einen sicherheitsfördernden Geschwindigkeitsunterschied
zwischen Lkw und Radfahrenden
herzustellen. 11 km/h sind immer noch zu schnell.
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Grüner Pfeil für Radfahrer: Überfälliger
Schritt. Freies Rechtsabbiegen für Radfahrende ist in den Niederlanden,
Dänemark und Frankreich bereits erfolgreich erprobt.
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Einrichtung von Fahrradzonen: Guter Schritt,
funktioniert aber nur, wenn gleichzeitig die Einrichtung von
Fahrradstraßen erleichtert wird. Das ist bisher nicht vorgesehen.
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Nebeneinanderfahren erleichtern: Guter
Schritt. Wichtig ist, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer diese Regeln
auch kennen. Bisher werden Radfahrende auf der Fahrbahn oft angehupt und
abgedrängt.
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Parkverbot an Kreuzungen: Zu zaghafter
Schritt. Kreuzungen sollten mit einem Abstand von 10 Metern (statt 5
Metern) von parkenden Fahrzeugen frei gehalten werden, um freie Sicht
zwischen Rad- und Autoverkehr zu ermöglichen.
So ist es auch in den Niederlanden.
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Piktogramm Lastenräder: Guter Schritt. Auch für die zunehmende Zahl von Spezialrädern braucht es genügend große, sichere Abstellplätze.
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Verkehrszeichen für Radschnellwege:
Überfälliger Schritt. Radschnellwege müssen durchgängig gut
ausgeschildert sein, damit sie als attraktive Schnellverbindung z.B. für
Pendler funktionieren.
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Überholverbot an Engstellen: Guter Schritt,
muss aber mit deutlicher Sensibilisierung der motorisierten
Verkehrsteilnehmer einhergehen, von denen Radfahrende häufig als
Störfaktor und nicht als gleichberechtigt wahrgenommen
werden.
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Innovationsklausel: Sehr guter Schritt, der
es Kommunen ermöglicht, beispielsweise flächendeckend Tempo 30 oder ein
Einfahrverbot für schwere LKW in Pilotprojekten zu erproben
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Vereinfachte Öffnung von Einbahnstraßen: Kleiner, aber richtiger Schritt, der aber erst 2020 mit der neuen Verwaltungsvorschrift zur StVO kommen soll.
Es fehlt nach Auffassung des ADFC nach wie vor:
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Abschaffung des Begründungszwangs für manche Typen von Radverkehrsanlagen
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Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts
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Leichtere Einrichtung von Fahrradstraßen
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Verpflichtung zur Einrichtung von Radverkehrsanlagen an allen Straßen über Tempo 30
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Vorrang für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen vor Kfz-Parkplätzen
Hierfür hatte der ADFC Anfang Mai einen eigenen Vorschlag für ein
„Gute-Straßen-für-alle-Gesetz“ vorgelegt und Minister Scheuer beim Nationalen Radverkehrskongress in Dresden überreicht.
Stork:
„Minister Scheuer muss an einigen Stellen nochmal nachlegen – und
schnell an das übergeordnete Straßenverkehrsgesetz ran. Dort muss er
festschreiben, dass nicht mehr die Flüssigkeit
des Autoverkehrs alleinige Priorität hat, sondern die Gleichstellung
aller Verkehrsarten und das Ziel „Vision Zero“, also null Tote im
Straßenverkehr. Es ist nicht mehr zeitgemäß, Klima, Umwelt und
Gesundheit dem Primat des motorisierten Verkehrs unterzuordnen.
Städte müssen die Möglichkeit haben, das freie Parken einzuschränken,
um Platz für den Radverkehr zu gewinnen, das Verkehrstempo zu reduzieren
und Beschränkungen für den Autoverkehr einzurichten, wo es zur
Förderung von Auto-Alternativen sinnvoll ist.“
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