06.Juni 2019 Anlässlich der für morgen im Deutschen Bundestag geplanten Verabschiedung eines Gesetzespakets zu Migration und Asyl erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Die Gesetzgebung zur Fachkräfteeinwanderung erhält ihr dringend benötigtes und lange überfälliges Update. Das ist im Sinne der deutschen Wirtschaft, die schon längst zu spüren bekommt, dass der Bedarf allein mit inländischen Fachkräften nicht mehr gedeckt werden kann. Es wäre ein großer Fehler, wenn am Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit für Menschen, die zur Erwerbsmigration nach Deutschland kommen, festgehalten würde. Gerade die Zeitarbeit mit ihren extrem vielfältigen Einsatzmöglichkeiten hat sich als besonders tragfähige Brücke in Erwerbsarbeit erwiesen. Es gibt nicht den geringsten Grund anzunehmen, dass sie nicht auch für Drittstaatsangehörige eine solche positive Rolle einnehmen kann. Zudem braucht die neue Gesetzgebung jetzt logistische Leitplanken, um erfolgreich zu sein: Zuwanderung und grenzüberschreitende Personalwechsel können nur dann reibungslos funktionieren, wenn die personellen und IT-technischen Voraussetzungen dafür sichergestellt sind. Wer bei uns aus einem Drittstaat angeworben werden soll, ist nämlich in der Regel nicht alternativlos auf Deutschland angewiesen. Lange Wartezeiten im Vollzug führen zu Umorientierungen in andere Länder. Die Gesetzesvorhaben im Bereich Asyl sind als Gesamtpaket insgesamt ausgewogen und können für eine bessere Integration und Steuerung in der Asylpolitik sorgen. Es ist insbesondere richtig, den Zugang zu Sprach- und Ausbildungsförderung zu erleichtern. |
Donnerstag, 6. Juni 2019
Gesetzgebung zur Fachkräfteeinwanderung erhält ihr dringend benötigtes und lange überfälliges Update
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen