- Wann ist der städtische Winterdienst unterwegs?
Die Stadt und die für den Winterdienst zuständigen
Vertragsfirmen sind für den Winterdienst in der Stadt Nordhausen sowie
den Ortsteilen zuständig. Die Stadt ist zum Winterdienst verpflichtet
soweit ein Räumen und Streuen zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Der Beginn
der Räum- und Streuarbeiten wird entsprechende der Wetterlage
organisiert.
- Welche Straßen und Wege werden geräumt und gestreut?
In der Priorität sind die Straßen im Stadtgebiet (und Ortsteilen) gemäß Straßenreinigungssatzung in drei Räumstufen eingeteilt.
- In der Stufe I
sind die wichtigsten Verkehrsadern sowie starke Gefällestrecken, wie
z.B. die B4 Parkallee/Harzstraße oder der Beethovenring (als Zufahrt zum
Südharzklinikum) etc.
- In der Stufe II sind z. B. die meisten Straßen in der Altstadt sowie u.a. die Sangerhäuser Straße.
- In
der Stufe III sind alle Straßen, welche nicht in der Stufe I und II
eingeordnet sind. Dies Straßen werden nur nach Bedarf geräumt.
Die Vertragsunternehmen räumen die Land- und
Kreisstraßen, welche auf den Ortsdurchfahrten von Nordhausen oder den
Ortsteilen liegen. Die Stadtwerke Nordhausen räumen alle weiteren
Straßen der Räumstufe I und im Anschluss daran die Straßen
der Stufe II. Die städtischen Beschäftigten des Bauhofes sowie des
Sachgebiets Grünordnung räumen Treppen, städtischen Plätze, Radwege und
Gehwege auf Brücken. Die Hausmeister der städtischen Liegenschaften
(u.a. Schulen, Gebäude der Stadtverwaltung, etc.)
räumen vor diesen Objekten den Schnee bzw. führen Abstumpfungsmaßnahmen
durch.
- Wann streut der Winterdienst Salz?
In der Stadt Nordhausen werden zur Beseitigung von
Glatteis durch den Winterdienst drei verschiedene Materialen eingesetzt:
Streusalz, Sole, Blähschiefer.
Salz bzw. Sole kommt nur auf den wichtigsten
Hauptstraßen zum Einsatz. Sole ist ressourcensparend und
umweltschonender als Salz. Vorsorglich werden bei Temperaturen um den
Gefrierpunkt die Brücken und Gefällestrecken befahren und gegebenenfalls
mittels Streusalz oder Solesprüher abgestumpft.
- Wann müssen Sie die Bürgerinnen und Bürger zur Schaufel greifen?
Für die Grundstückseigentümer gilt hinsichtlich des
Winterdienstes die §§ 9 und 10 der Straßenreinigungssatzung der Stadt
Nordhausen (Link).
Bei Schneefall und Glätte sind die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor
Ihren Grundstücken in einer solchen Breite zu räumen, dass der Verkehr
nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Als Eigentümer müssen
Sie für die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr
und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr den
Gehweg von Schnee und Eis freihalten. Als Streumaterialen sind Sand,
Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Streusalz
darf nur in geringen Mengen und nur in Ausnahmefällen
verwendet werden, z.B. bei Glatteis oder Eisregen, wenn die Glätte auf
Strecken mit starkem Gefälle, Treppen, Brücken, Rampen mit anderen
Mitteln und zumutbarem Aufwand nicht ausreichend beseitigt werden kann.
Die Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht
mit Streusalz bestreut werden.
- Räum- und Streupflicht, wenn nur auf einer Straßenseite ein Gehweg ist:
Bei einem einseitigen Gehweg hat ab dem 1. Januar 2019 der Anwohner die Räum- und Streupflicht, auf dessen Seite der Gehweg
nicht ist (§ 9 Straßenreinigungssatzung). Dies wechselt dann
wieder zum 01. Januar 2020 auf den Anwohner auf dessen Seite sich der
Gehweg befindet.
- Bitte beachten Sie:
Alle Bürgerinnen und Bürger nutzen Gehwege und
Straßen. Damit sie alle unfallfrei durch den Winter kommen, sind alle
Grundstückseigentümer gleichermaßen verantwortlich. Wenn
Grundstückseigentümer ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen,
erhalten diese eine Aufforderung zur Erfüllung der übertragenen
Reinigungspflicht. Im Wiederholungsfall droht hier eine Geldbuße gemäß
Straßenreinigungssatzung. Die Durchführung der Räum- und Streupflicht
wird regelmäßig durch städtische Mitarbeiter kontrolliert.
[Foto: Stadtverwaltung Nordhausen]
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