Mittwoch, 16. Januar 2019

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Prinzip des Förderns und Forderns nicht leichtfertig über Bord werfen
 
 

Berlin, 15. Januar 2019. Zur Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Hartz-IV-Sanktionen erklärt Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer:
Fördern und Fordern sind zwei Seiten einer Medaille, die wir Sozialstaat nennen – beides ist untrennbar miteinander verbunden und gegenseitig aufeinander angewiesen.

Arbeitslose haben Anspruch auf Solidarität, genauso wie sie Mitwirkungspflichten haben – das heißt, zu Terminen zu erscheinen oder Jobangebote nicht von vornherein abzulehnen. Hartz IV ist eben kein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern eine von der breiten Mitte unserer Gesellschaft finanzierte staatliche Solidarleistung.
 
Kernidee der Grundsicherung ist es, Arbeitslose positiv zu motivieren – das funktioniert mit großem Erfolg: Erstmals seit Einführung lebten im November 2018 weniger als drei Millionen Haushalte von der Grundsicherung. In den vergangenen zehn Jahren ist das ein Rückgang von 17 Prozent insgesamt, bei den deutschen Leistungsbeziehern von 32 Prozent.
 
Die Jobcenter in der Grundsicherung bauen nachweislich Brücken in den ersten Arbeitsmarkt – in 97 Prozent aller Fälle geschieht das ohne jede Sanktion. Übrigens galt das Prinzip des Förderns und Forderns bereits früher in der Sozialhilfe, Sanktionen sind keine Erfindung des Hartz4-Systems.
 
Als Arbeitgeberpräsident bin ich offen für Nachjustierungen: Das System muss entbürokratisiert werden und der Fokus muss noch mehr auf Langzeitarbeitslose mit Kindern und besonderen Hemmnissen gelegt werden. Zum Nachjustieren gehört aber nicht, das Prinzip des Förderns und Forderns leichtfertig über Bord zu werfen. Sanktionen sind und bleiben in den wenigen Fällen, die sie betreffen, ultima ratio – das letzte Mittel, aber sind und bleiben gerecht, sinnvoll und zielführend.

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