Mittwoch, 16. Januar 2019

29.01.2019 im Bürgerhaus


Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wird vorgestellt

Nordhausen (psv) Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Nordhausen wird derzeit durch das Büro Junker + Kruse, Stadtforschung und Planung aktualisiert. Der Entwurf des neuen Konzeptes wird durch das Büro am Dienstag, den 29. Januar 2019, um 19 Uhr, im Ratssaal des Bürgerhauses präsentiert. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.

„Das noch bestehende Einzelhandels- und Zentrenkonzepte stammt aus dem Jahr 1995 und spiegelt die aktuellen Gegebenheiten nicht mehr wieder. Daher war eine Aktualisierung dringend erforderlich. Als städtebauliches Konzept dient es der Verwaltung bei der Beurteilung von Ansiedlungs- und Erweiterungsabsichten sowie allen Handelsbetrieben und Einzelhandelsinvestoren als Orientierungsrahmen für ihre eigenen Tätigkeiten“, so Bürgermeisterin Jutta Krauth.

Im Rahmen des Konzeptes wurde der gesamte Einzelhandelsbestand mit seinen jeweiligen Sortimenten und der belegten Verkaufsfläche einschließlich der Leerstände kartiert. Ermittelt wurde die Bedeutung und Anziehungskraft des Einzelhandelsstandortes, der Einzugsbereich aus dem die Kunden kommen und der einzelhandelsbezogene Umsatz. Untersucht wurde auch die Online-Affinität des Nordhäuser Einzelhandels, da der Online-Handel stetig an Bedeutung zunimmt. Überprüft und neu festgelegt wurde die Abgrenzung des zweipoligen Hauptgeschäftsbereiches von der Altstadt bis zum Bahnhof und die Versorgungsbereiche einzelner Stadtteilzentren. Außerdem wurde die Dichte des bestehenden Nahversorgungsangebotes analysiert. Aus der Auswertung der vielen Einzeldaten und Gegebenheiten lassen sich Grundsätze ableiten, wie der Nordhäuser Einzelhandel zukünftig entwickelt werden soll.

Nach dem Stadtgespräch zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist zusätzlich eine ca. zweiwöchige Offenlage ab dem 30. Januar geplant. In der Zeit wird der Entwurf auf der Homepage eingestellt und in der Verwaltung einzusehen sein. Stellungnahmen können zum Konzept abgegeben werden und fließen nach der Abwägung ggf. in das Konzept ein.

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