Nordhausen (psv) Als ein gemeinsames Unternehmen
von Landkreis und Stadt Nordhausen erbringen die Verkehrsbetriebe
Nordhausen GmbH (VBN) die öffentlichen Personenverkehrsdienste
(inklusive des freigestellten Schülerverkehrs) auf dem Gebiet
des gesamten Landkreises Nordhausen. Am Unternehmen ist die Stadt
Nordhausen mit 70 % und der Landkreis mit 30 % beteiligt. Stadt und
Landkreis haben unternehmensintern und vertraglich bindend die
Selbstbestimmung für die Linien auf dem Gebiet der jeweiligen
Gebietskörperschaft geregelt, d.h. jeder Gesellschafter ist dafür
verantwortlich, welche Linien und in welchem Umfang durch die gemeinsame
Gesellschaft VBN bedient werden.
„Ich bin in zweierlei Hinsicht vom Vorgehen des
Landrates verwundert. Zum einen, dass sich der Landkreis über den ÖPNV
der Stadt und die Anbindung eines Stadtteils Nordhausens sorgt. Der
Stadtteil Krimderode ist bereits gut durch den ÖPNV
angebunden“, so Oberbürgermister Kai Buchmann. „Andererseits ist die
Zuständigkeit für das städtische Streckennetz vertraglich geregelt: Der
Betrieb der Straßenbahn und aller anderen ÖPNV-Linien in Nordhausen ist
alleiniges Aufgabengebiet der Stadt. Dies regelt
§ 1 der Zusammenarbeits-Vereinbarung zum öffentlichen
Personennahverkehr zwischen Landkreis und Stadt aus dem Jahr 2009, dass
jede Partei für die Durchführung der öffentlichen
Personenverkehrsdienste verantwortlich ist. Verantwortlich wird im
Vertrag als Selbstbestimmung
der Aufgabenträger angesehen, welche Linien und in welchem Umfang diese
durch die gemeinsame Gesellschaft bedient werden,“ so der
Oberbürgermeister.
Die Differenzierung der Aufgaben beider
Gesellschafter erfolgt über eine innerbetriebliche Trennungsrechnung, so
dass für Betrieb, Unterhalt, etc. der Linien im Stadtgebiet allein die
Stadt aufkommt. Dementsprechend hat erst vor zwei Jahren
der Stadtrat u.a. mit Beschlüssen am 14.06.2017 die städtischen Linien
und deren Bedienhäufigkeit im Öffentlichen Dienstleistungsauftrag und im
Nahverkehrsplan festgelegt. Der erstellte und aktuell gültige
Nahverkehrsplan sah diesbezüglich keine Schwachstellen
in der Versorgung.
Abweichungen hiervon sind möglich, wenn der
Stadtrat dies beschließt. Solch ein Beschluss bedarf ausreichender
Vorbereitungen zur Bedarfsermittlung bzw. die betriebswirtschaftliche
Abbildung (Investition PLUS Folgekosten), hiermit müssen
sich zunächst die Gremien der Verkehrsbetriebe (Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung) und danach der Stadtrat der Stadt Nordhausen
beschäftigen.
Eine Streckenerweiterung muss allerdings
gleichzeitig unter dem Eindruck der Bestandssanierung des Streckennetzes
in den nächsten Jahren diskutiert werden, nicht zuletzt die Schaffung
der Barrierefreiheit an den Haltestellen binden enorme
Investitionsmittel der VBN. „Wir sind stolz auf den wirtschaftlichen
Betrieb der HVV und die Leistung unserer kommunalen Unternehmen als
Dienstleister aber auch als Arbeitgeber! Diese Struktur ermöglicht es,
defizitäre Bereiche, wie etwa Badehaus aber auch
den ÖPNV der Stadt, aufrechtzuhalten. Eine Schieflage eines Teils,
durch eine hohe achtstellige Investition in die Erweiterung des
Straßenbahnnetzes ausgelöst, hätte Folgen für die gesamte Holding und
somit zwangsläufig für die Stadt Nordhausen“, so der Oberbürgermeister.
Nordhausen bildet in der grundsätzlichen
Gesetzesintention Thüringens, dass allein die kreisfreien Städte bzw.
Landkreise Aufgabenträger des ÖPNV sind, eine Ausnahmestellung. In
diesem Zusammenhang stellt der Oberbürgermeister abschließend
die Frage, ob der Landkreis Nordhausen die Übernahme des städtischen
ÖPNV und damit die Umlage der Kosten auf alle Kommunen des Landkreises
plant, so wie thüringenweit üblich?
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