Etwa 23.000
Haushalte, Grundstückseigentümer und -verwaltungen im Landkreis
Nordhausen erhalten ab heute ihre Gebührenbescheide für die
Abfallentsorgung. Die Bescheide enthalten die Jahresendabrechnung
für die erbrachten Leistungen bei der Entsorgung im Jahr 2018 und die
Vorausberechnung für dieses Jahr.
Wer
feststellt, dass beispielsweise Personen, die im Haushalt leben, nicht
angemeldet oder andere Änderungsmitteilungen erforderlich sind, teilt
diese bitte dem Landratsamt Nordhausen schriftlich mit.
Ganz einfach geht das über das Online-Formular auf der Internetseite
www.abfall-nordhausen.de oder auch per E-Mail an
abfallgebuehren@lrandh.thueringen.de, per Fax an
03631
911339 oder per Post an das Landratsamt Nordhausen, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen.
Ein
Widerspruch gegen den Gebührenbescheid kann nur schriftlich per Post
oder zur Niederschrift in der Behörde eingelegt werden. In der Regel
häufen sich nach Versendung der Bescheide telefonische Rückfragen
im Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie. Aus diesem Grund wird um
Verständnis gebeten, wenn es hin und wieder zu längeren Wartezeiten bei
telefonischen Rückfragen oder im BürgerServiceZentrum kommen sollte.
Mitteilung der Landkreisverwaltung Nordhausen am 15.01.2019
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