Pläne würden Steuererhöhung von bis zu 200 Millionen Euro bedeuten
Erfurt - Den Thüringer Bürgern könnte eine
Steuererhöhung von bis zu 200 Millionen Euro ins Haus stehen. Auf diese
Gefahr hat die CDU-Landtagsfraktion am heutigen Mittwoch in einer
aktuellen Stunde aufmerksam gemacht. Hintergrund ist die
Forderung von Ministerpräsident Bodo Ramelow, anstelle der
Kirchensteuer eine einheitliche Kultursteuer für alle Bürger zu erheben.
Diese Forderung hatte Ramelow am 26. Dezember 2018, von der
Medienöffentlichkeit weitgehend unbeachtet, in einer Twitter-Debatte
um die Einführung einer Moschee-Steuer für Muslime vorgebracht. Der
haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik
Kowalleck, bezeichnete das Vorhaben des Ministerpräsidenten als
„bizarr“: „Das bewährte System der Kirchensteuer würde beseitigt,
die Finanzierung der christlichen Kirchen gefährdet und als Ersatz
müssten die Thüringer insgesamt mehr Steuern zahlen.“
Rund jeder dritte Thüringer gehört einer
christlichen Kirche an. Sie zahlten zuletzt gut 95 Millionen Euro
Kirchensteuer, die vom Staat eingezogen wird. Die Kirchen erstatten der
Finanzverwaltung die Kosten für diese Dienstleistung, 2019
sind das rund 2,9 Millionen Euro. In seinem Tweet hatte Ramelow
stattdessen eine „einheitliche Kultursteuer, wie in Italien“ ins
Gespräch gebracht. „Der Bürger entscheidet selber jährlich über die
Verwendung“, hatte Ramelow hinzugefügt. Würde die Kultursteuer
in gleicher Höhe wie die Kirchensteuer erhoben, kämen nach Berechnungen
der CDU-Fraktion auf die zwei Drittel Nicht-Kirchen-Mitglieder neue
Steuern von gut 200 Millionen Euro zu. Würde die Kultursteuer mit dem in
Italien üblichen Steuersatz von knapp einem
Prozent der Lohn- und Einkommensteuer erhoben, wären es immer noch mehr
als 20 Millionen Euro.
„Neben einer Erhöhung der staatlichen Steuern für
alle wäre das Ergebnis dann aber auch, dass die Finanzierung der
christlichen Kirchen am Ende wäre“, kritisierte Kowalleck. Um ihre
Arbeit fortführen zu können, müssten die Kirchen ein eigenes
System zur Kirchensteuererhebung einführen. Kowallecks Urteil fällt
eindeutig aus: „Wieder einmal hat der Ministerpräsident einen Vorschlag
in die Welt gesetzt, der nicht zu Ende gedacht ist.“
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher
Erfurt am 30.01.2019
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