Berlin, 14. Januar 2019, 14. Januar 2019. Zu den für morgen von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di angekündigten Warnstreiks am Flughafen Frankfurt am Main sowie an sieben weiteren Flughäfen erklärt Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter:
So wie die Geltung von Tarifverträgen müssen auch Arbeitsniederlegungen berechenbar bleiben. Dieser Angriff auf das deutsche Luftfahrt-Drehkreuz Nummer eins und andere Flughäfen ist aber kein Warnstreik.Ver.di schränkt mit voller Absicht die Mobilität zehntausender nationaler wie internationaler Fluggäste und des Güterverkehrs ein und verursacht somit einen massiven Schaden für unsere Volkswirtschaft. Das ist vollkommen unverhältnismäßig. Diese sogenannten Warnstreiks unterstreichen zum wiederholten Mal, dass wir einen gesetzlichen Rahmen für das Arbeitskampfrecht brauchen – das ist die Erwartung der Arbeitgeber an Regierung und Gesetzgeber. Natürlich sollen Arbeitskämpfe zulässig bleiben, sie sind aber gesellschaftlich und volkswirtschaftlich höchst unerwünscht und dürfen daher immer nur das letzte Mittel der Auseinandersetzung sein. |
Montag, 14. Januar 2019
Arbeitsniederlegungen müssen berechenbar bleiben
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