Mohring: „Unterstützt wird nur, wer integrationswillig ist“
Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag will mit einem Thüringer Integrationsgesetz die Integration von Migranten fördern. Am Mittwoch stellte CDU-Fraktionschef Mike Mohring den Gesetzentwurf vor, der individuelle Integrationsvereinbarungen
für anerkannte Flüchtlinge und verbindliche Angebote für die Sprache- und Wertevermittlung vorsieht. „Unsere Initiative zielt einerseits ab auf eine staatliche Integrationsförderung all derer, die längerfristig bei uns leben werden, fordert vom einzelnen Migranten
aber auch den Willen zur Integration ein“, so Mohring. Das Land erwarte in diesem Zusammenhang den Respekt vor den Grundwerten der Verfassung, gesetzestreues Verhalten und den Willen zur Teilnahme an Arbeits- und gesellschaftlichem Leben. „Voraussetzung für
die Integration ist jedoch der Spracherwerb, den Thüringen laut unseres Gesetzentwurfs bis zu sechs Jahre lang fördern soll“, so der CDU-Fraktionschef.
Zugleich fordert die CDU-Fraktion Sanktionen für Integrationsverweigerer. Denkbar seien Schulungen zu Kultur, Religionsfreiheit und Fragen der Gleichberechtigung von Mann und Frau im Gastland bis hin zu Geldstrafen und Leistungskürzungen.
„Wer sich nicht ausweisen kann und etwa einen Abgleich seiner Fingerabdrücke in europäischen Datenbanken verweigert, soll keine Landeshilfen mehr erhalten“, so Mohring. Gleiches gelte für Migranten, die durch Aufrufe oder ihr Verhalten erkennen lassen, die
Werteordnung und Verfassungsrechte des Gastlandes in Zweifel zu ziehen.
„Wir wollen all jene wirksamer integrieren, die längere Zeit oder dauerhaft in Deutschland bleiben werden“, sagte Mike Mohring. Zu diesem Zwecke solle der Ministerpräsident künftig einen Integrationsbeauftragten und einen Integrationsbeirat
für die Dauer der Legislaturperiode ernennen können.
Den Anstoß zum nun vorgelegten Gesetzentwurf gab vor genau einem Jahr die Klausurtagung der CDU-Landtagsfraktion und eine Debatte mit dem promovierten Islam- und Politikwissenschaftler Marwan Abou Taam, der selbst als Flüchtlingskind
nach Deutschland kam. Im Juli wurde ein erster Entwurf an rund 60 Organisationen und Verbände mit der Bitte um Stellungnahmen versendet. Die Ergebnisse dieses Diskussionsprozesses sind in den nun vorgelegten Gesetzentwurf eingeflossen.
Matthias Thüsing
Pressereferent
Erfurt am 23. Jan. 2019
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