Donnerstag, 17. Januar 2019

CDU-Fraktion legt Versammlungsgesetz für Thüringen vor

Mohring: Kein Rechtsrock unter dem Deckmantel des Versammlungsrechts

Erfurt - Die CDU-Landtagsfraktion hat ein Versammlungsgesetz für Thüringen vorgelegt. „Wir wollen künftig verhindern, dass Rechtsextremisten hier unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit mit kommerziellen Veranstaltungen Kasse machen. Dafür ist die Versammlungsfreiheit nicht gedacht“, erklärte der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Mike Mohring, den Vorstoß seiner Fraktion. Zu lange habe die rot-rot-grüne Landesregierung tatenlos zugesehen, wie Verfassungsfeinde das Versammlungsrecht für ihre Zwecke missbrauchen. „Die Demokratie kann und muss damit klar kommen, dass die Versammlungsfreiheit auch extreme und verfassungsfeindliche Meinungen schützt. Sie ist aber kein Supergrundrecht, das alle anderen Rechtsgüter außer Kraft setzt“, machte der Fraktionschef deutlich.

„Kein Gemeinwesen muss unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und unzumutbare Beeinträchtigungen von Rechten Dritter hinnehmen“, so Mohring weiter. Tage und Orte mit einem herausragenden Symbolgehalt sollen gesondert geschützt werden. „Dabei geht es am Ende auch um die Würde der Opfer von Diktaturen“, sagte der CDU-Politiker. Gleichzeitig definiert das Gesetz unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts genauer, was überhaupt als Versammlung gelten darf. So muss bei als Versammlung angemeldeten Veranstaltungen die öffentliche Meinungsbildung im Vordergrund stehen. Was – wie viele Rechtsrockkonzerte – vorwiegend der Unterhaltung und finanziellen Interessen dient, soll nach Ansicht der CDU-Fraktion künftig nicht mehr als Versammlung gelten dürfen.

Das Gesetz soll den Versammlungsbehörden helfen, entsprechende Anmeldungen zu unterbinden, wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind. Gleichzeitig will die Fraktion mit ihrem Gesetzesentwurf zusammenführen, was bisher verstreut in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt ist. „So wollen wir den Versammlungsbehörden die notwendigen Abwägungen erleichtern und in ihrer Entscheidung unterstützen“, erläuterte Mohring. Mit dem Thüringer Landesversammlungsgesetz soll Bundesrecht abgelöst und klarer auf die regionalen Gegebenheiten eingegangen werden. „Wir wollen die Möglichkeit nutzen, das Versammlungsrecht auf Landesebene zu regeln, wie es inzwischen fünf Länder ebenfalls getan haben“, so der Fraktionsvorsitzende abschließend.

Felix Voigt

Stellv. Pressesprecher am 17.01.2019

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