Mohring: Kein Rechtsrock unter dem Deckmantel des Versammlungsrechts
Erfurt - Die CDU-Landtagsfraktion hat ein
Versammlungsgesetz für Thüringen vorgelegt. „Wir wollen künftig
verhindern, dass Rechtsextremisten hier unter dem Deckmantel der
Versammlungs- und Meinungsfreiheit mit kommerziellen Veranstaltungen
Kasse machen. Dafür ist die Versammlungsfreiheit nicht gedacht“,
erklärte der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Mike
Mohring, den Vorstoß seiner Fraktion. Zu lange habe die rot-rot-grüne
Landesregierung tatenlos zugesehen, wie Verfassungsfeinde
das Versammlungsrecht für ihre Zwecke missbrauchen. „Die Demokratie
kann und muss damit klar kommen, dass die Versammlungsfreiheit auch
extreme und verfassungsfeindliche Meinungen schützt. Sie ist aber kein
Supergrundrecht, das alle anderen Rechtsgüter außer
Kraft setzt“, machte der Fraktionschef deutlich.
„Kein Gemeinwesen muss unmittelbare Gefahren für
die öffentliche Sicherheit und Ordnung und unzumutbare
Beeinträchtigungen von Rechten Dritter hinnehmen“, so Mohring weiter.
Tage und Orte mit einem herausragenden Symbolgehalt sollen
gesondert geschützt werden. „Dabei geht es am Ende auch um die Würde
der Opfer von Diktaturen“, sagte der CDU-Politiker. Gleichzeitig
definiert das Gesetz unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des
Bundesverfassungsgerichts genauer, was überhaupt als Versammlung
gelten darf. So muss bei als Versammlung angemeldeten Veranstaltungen
die öffentliche Meinungsbildung im Vordergrund stehen. Was – wie viele
Rechtsrockkonzerte – vorwiegend der Unterhaltung und finanziellen
Interessen dient, soll nach Ansicht der CDU-Fraktion
künftig nicht mehr als Versammlung gelten dürfen.
Das Gesetz soll den Versammlungsbehörden helfen,
entsprechende Anmeldungen zu unterbinden, wenn die oben genannten
Bedingungen nicht erfüllt sind. Gleichzeitig will die Fraktion mit ihrem
Gesetzesentwurf zusammenführen, was bisher verstreut
in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt ist. „So wollen wir
den Versammlungsbehörden die notwendigen Abwägungen erleichtern und in
ihrer Entscheidung unterstützen“, erläuterte Mohring. Mit dem Thüringer
Landesversammlungsgesetz soll Bundesrecht
abgelöst und klarer auf die regionalen Gegebenheiten eingegangen
werden. „Wir wollen die Möglichkeit nutzen, das Versammlungsrecht auf
Landesebene zu regeln, wie es inzwischen fünf Länder ebenfalls getan
haben“, so der Fraktionsvorsitzende abschließend.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher am 17.01.2019
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen