Beratungen zu den Themen sexueller Missbrauch an Minderjährigen und
spezifische Herausforderungen für die Kirche fortgesetzt
Der
Ständige Rat hat sich auf seiner Sitzung (29./30. Januar 2019) in
Kontinuität zu den Beratungen der Bischofskonferenz im September und
November 2018 mit dem weiteren
Umgang mit den Konsequenzen aus der Studie „Sexueller Missbrauch an
Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche
Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“
(MHG-Studie) befasst.
Bischof
Dr. Stephan Ackermann (Trier), Beauftragter für Fragen des sexuellen
Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und
Jugendschutzes der Deutschen Bischofskonferenz,
hat dem Ständigen Rat über die Arbeit an den in Fulda benannten und
zuletzt in Würzburg beschlossenen fünf Teilprojekten, die bei der
Herbst-Vollversammlung aufgrund der Ergebnisse der MHG-Studie
beschlossen wurden, berichtet. Insbesondere wird Bischof Dr.
Ackermann in der nächsten Zeit das Gespräch mit dem Unabhängigen
Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Missbrauchs,
Johannes-Wilhelm Rörig, suchen und gemeinsam mit ihm über die Kriterien
und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung
sowie zur Überprüfung des Verfahrens für Leistungen in Anerkennung
zugefügten Leids beraten.
Breiten
Raum der Beratungen in Würzburg nahmen die in der Erklärung der
Herbst-Vollversammlung 2018 genannten spezifischen Herausforderungen
ein, die sich für die Kirche
ergeben. Diese werden in Themenfelder eingeteilt, für die
Arbeitsgruppen gebildet werden, auch unter Mitwirkung des
Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Verantwortlich dafür sind im
Themenfeld Glaube und Pastoral mit den Fragen nach der priesterlichen
Lebensform, Macht und Partizipation sowie der Sexualmoral Bischof
Dr. Franz-Josef Bode, Bischof Dr. Felix Genn und Bischof Dr. Karl-Heinz
Wiesemann. Im kirchlichen Recht (Leitung: Erzbischof Dr. Ludwig Schick)
müssen die kirchliche Strafgerichtsbarkeit, das
Prozessrecht und die Verwaltungsgerichtsbarkeit berücksichtigt werden.
Außerdem sind Fragen der kirchlichen Verwaltung zu klären, zu denen
Verwaltungsstrukturen, die Finanzverfassung und das Personalwesen
gehören. Der Ständige Rat hat für dieses Projekt einen
Steuerungskreis beschlossen, dessen Mitglieder demnächst berufen werden
und dem ebenfalls Vertreter des Zentralkomitees der deutschen
Katholiken und weitere Personen angehören sollen.
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