Etwa 23.000 Haushalte, Grundstückseigentümer und
-verwaltungen erhalten ab 13. Januar ihre Gebührenbescheide für die
Abfallentsorgung. Die Bescheide enthalten die Endabrechnung für
erbrachte Leistungen bei der Entsorgung 2016 und die Vorausberechnung
für das Jahr 2017. Wer feststellt, dass beispielsweise Personen, die im
Haushalt leben, nicht angemeldet oder andere Änderungen erforderlich
sind, teilt dies bitte schriftlich dem Landratsamt mit. Ganz einfach
geht das über das Online-Formular auf der Internetseite
www.abfall-nordhausen.de oder auch per E-Mail an
abfallgebuehren@lrandh.thueringen.de, per Fax an 03631 911339 oder Post
an das Landratsamt Nordhausen, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen. Ein
Widerspruch gegen den Gebührenbescheid muss schriftlich per Post
oder zur Niederschrift in der Behörde eingelegt werden. In der Regel
häufen sich nach Auslieferung der Bescheide telefonische Rückfragen im
Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie des Landratsamtes. Aus diesen
Gründen bitten die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft
um Verständnis, wenn es hin und wieder zu längeren Wartezeiten bei
telefonischen Rückfragen oder im BürgerServiceZentrum kommen sollte.
Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 03.01.2017
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