Dienstag, 3. Januar 2017

Gebührenbescheide werden verschickt

Etwa 23.000 Haushalte, Grundstückseigentümer und -verwaltungen erhalten ab 13. Januar  ihre Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung. Die Bescheide enthalten die Endabrechnung für erbrachte Leistungen bei der Entsorgung 2016 und die Vorausberechnung für das Jahr 2017. Wer feststellt, dass beispielsweise Personen, die im Haushalt leben, nicht angemeldet oder andere Änderungen erforderlich sind, teilt dies bitte schriftlich dem Landratsamt mit.  Ganz einfach geht das über das Online-Formular auf der Internetseite www.abfall-nordhausen.de oder auch per E-Mail an abfallgebuehren@lrandh.thueringen.de, per Fax an 03631 911339 oder Post an das Landratsamt Nordhausen, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen. Ein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid muss schriftlich per Post oder zur Niederschrift in der Behörde eingelegt werden. In der Regel häufen sich nach Auslieferung der Bescheide telefonische Rückfragen im Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie des Landratsamtes. Aus diesen Gründen bitten die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft um Verständnis, wenn es hin und wieder zu längeren Wartezeiten bei telefonischen Rückfragen oder im BürgerServiceZentrum kommen sollte.
Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 03.01.2017

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