Freitag, 13. Januar 2017

Land fördert Barrierefreiheit von Arztpraxen im ländlichen Raum

Joachim Leibiger: "Wichtiges Signal für ein barrierefreies Thüringen"

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen des Freistaats Thüringen, Joachim Leibiger, hat heute über ein neues Förderangebot für Ärztinnen und Ärzte in Thüringen informiert. Seit dem 1. Januar 2017 ist es möglich, bei Neugründung oder Übernahme von Praxen im ländlichen Raum einen gesonderten Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit zu erhalten.

Der Behindertenbeauftragte Joachim Leibiger sagte: "Barrierefreie Arztpraxen sind ein Thema, dass viele Menschen mit Behinderungen schon lange umtreibt. Ich freue mich, dass Sozialministerin Werner meiner Anregung gefolgt ist und einen Anreiz dafür gesetzt hat, dass bei Übernahme oder Neugründung einer Praxis auch Barrierefreiheit hergestellt wird. Danken möchte ich auch Finanzministerin Taubert, die eine Änderung der Förderkriterien mitträgt. Damit wird es zukünftig besser möglich sein, allen in ihrer Mobilität eingeschränkten Patientinnen und Patienten einen gleichberechtigten und würdevollen Zugang zu den Praxisräumen und dem dortigen Dienstleistungsangebot zu verschaffen. Mein Büro unterstützt entsprechende Vorhaben beratend."

Laut Leibiger setzt die Landespolitik damit ein wichtiges Signal für Barrierefreiheit in Thüringen. "Dem müssen weitere folgen. Für den Landeshaushalt 2018/19 fordere ich ein Investitionsprogramm ,Barrierefreies Thüringen'. Hier können wir uns an unseren Nachbarfreistaaten Bayern und Sachsen orientieren, die entsprechende Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht haben", sagte Joachim Leibiger.

Hintergrund:
Der Zuschuss von 5.000 Euro zur Herstellung der Barrierefreiheit ist Teil der "Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum", die bei Übernahme oder Neugründung von Arztpraxen in Thüringer Gemeinden unter 25.000 Einwohnern einen Investitionskostenzuschuss vorsieht. Der Zuschuss für die Herstellung der Barrierefreiheit kann auch bei Übernahme oder Neugründung einer Zweig- oder Filialpraxis in Gemeinden unter 10.000 Einwohnern an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte oder Medizinische Versorgungszentren gewährt werden. Die Anträge werden von der Thüringer Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen bearbeitet. Für 2017 liegen bereits mehrere Anträge vor. Der Behindertenbeauftragte hatte selbst einen entsprechenden Vorschlag an das Ministerium gerichtet, der nun umgesetzt wurde. Das Büro des Behindertenbeauftragten berät die Stiftung bzw. Antragsteller bei der sachgerechten Umsetzung der Barrierefreiheit in der jeweiligen Praxis.

Corinna Herrmann

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie am 13.01.2017

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