Freitag, 13. Januar 2017

Finanzwissenschaftler erstellen erste Studie zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich im Oktober 2016 nach langen Verhandlungen auf eine Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen verständigt. Im Zentrum der Einigung steht eine Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, die ab 2020 gelten soll. Die finanziellen Auswirkungen, die sich durch den Übergang vom bestehenden zum Reformsystem für Bund, Länder und die kommunale Ebene ergeben, sind vielfältig und für die verschiedenen finanzpolitischen Akteure, aber auch für eine breite Öffentlichkeit bedeutsam. Sie wurden von Finanzwissenschaftlern der Universität Leipzig nun erstmals systematisch und umfassend untersucht.

Autoren der finanzwissenschaftlichen Studie, die in Kooperation zwischen dem Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. sowie der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und dem Institut für den Öffentlichen Sektor e.V. erstellt wurde, sind die Leipziger Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Thomas Lenk, Philipp Glinka und Dr. Oliver Rottmann. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass zwar alle Länder im neuen System Mehreinnahmen verzeichnen, doch diese Mehreinnahmen differenziert zu bewerten sind.

Zwar ergeben sich laut der Studie für die Länder im Reformsystem finanzielle Vorteile. Dies gelte jedoch in unterschiedlichem Maße. Das durchschnittliche Einnahmenwachstum der Länder im Jahr 2020, wenn die neuen Regelungen erstmals greifen, gegenüber 2019, wenn die bestehenden Regelungen letztmals zur Anwendung kommen, betrage unter Berücksichtigung des allgemeinen Steuerwachstums und aller beschlussrelevanten Details 234 Euro je Einwohner, einschließlich der kommunalen Ebene. „Doch während zum Beispiel die Mehreinnahmen Bayerns mit 271 Euro je Einwohner deutlich über dem Durchschnitt liegen, ist der Zuwachs Brandenburgs mit 134 Euro je Einwohner deutlich unterproportional“, sagt Thomas Lenk. „Die meisten finanzschwachen Länder haben in dieser Betrachtung Nachteile gegenüber den finanzstarken. Das ist auch ein Resultat des neuen Finanzausgleichssystems und wirkt hinsichtlich der angestrebten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse kontraproduktiv.“

Die Einigung zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen sei ein bemerkenswerter politischer Erfolg, meint Lenk. Inhaltliche Erwartungen blieben jedoch an vielen Stellen unerfüllt. Das neue System biete beispielsweise keine Verbesserungen hinsichtlich der Transparenz. Zahlreiche Rechenartefakte blieben erhalten, einige kämen sogar neu dazu. „Das neue Ausgleichskonzept ist nicht weniger komplex und von Sonderregelungen geprägt als das bestehende“, erklären die Autoren der Studie. Auch sachlich seien einige beschlossene Details kaum stichhaltig zu begründen.

Im der Gesamtheit aller beschlossenen Regelungen, die neben den Änderungen beim Finanzausgleich auch einige Kompetenzverschiebungen von den Ländern zum Bund erfassen und derzeit im Gesetzgebungsverfahren konkretisiert werden sollen, kommt es laut der Studie zu einer Verschiebung des föderalen Kräfteverhältnisses: „Der Bund gewinnt im Rahmen des Gesamtkompromisses nicht nur finanziell deutlich an Gewicht. Die Abhängigkeit der Länder vom Bund steigt. Das könnte den Föderalismus in Deutschland auf Dauer verändern.“

Susann Huster Stabsstelle Universitätskommunikation/Medienredaktion, Universität Leipzig

Mitteilung des idw – Informationsdienst Wissenschaft am 12.01.2017

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen