
Im Vergleich zu den ersten Überlegungen aus dem Hause von Bundesfamilienministerin Schwesig konnten am Gesetzentwurf zahlreiche Verbesserungen insbesondere für Unternehmen mit Tarifvertrag erreicht werden. Die Tarifvertragsparteien können besser als der Gesetzgeber Transparenz und Gleichbehandlung bei der Bezahlung gewährleisten. Die Sozialpartner haben bewiesen, dass sie faire Vergütung sicherstellen.
Es bleibt aber bei der grundsätzlichen Kritik: Trotz wichtiger Korrekturen bleibt das Gesetz mit neuem Auskunftsanspruch, Regelungen über Prüfverfahren, Berichtspflichten, neuen Verfahren für den Betriebsrat und die Tarifvertragsparteien bürokratisch und erreicht nicht das Ziel, bessere Karrierechancen für Frauen zu schaffen. Dazu sind vor allem bessere familienpolitische Anreize erforderlich, insbesondere der flächendeckende Ausbau der Ganztags-Kinderbetreuung.
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