Berlin, 11. Januar 2017. Zum Kabinettsbeschluss zum Entgelttransparenzgesetz erklärt Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer:
Im Vergleich zu den ersten Überlegungen aus dem Hause von
Bundesfamilienministerin Schwesig konnten am Gesetzentwurf zahlreiche
Verbesserungen insbesondere für Unternehmen mit Tarifvertrag erreicht
werden. Die Tarifvertragsparteien können besser als der Gesetzgeber
Transparenz und Gleichbehandlung bei der Bezahlung gewährleisten. Die
Sozialpartner haben bewiesen, dass sie faire Vergütung sicherstellen.
Es bleibt aber bei der grundsätzlichen Kritik: Trotz wichtiger
Korrekturen bleibt das Gesetz mit neuem Auskunftsanspruch, Regelungen
über Prüfverfahren, Berichtspflichten, neuen Verfahren für den
Betriebsrat und die Tarifvertragsparteien bürokratisch und erreicht
nicht das Ziel, bessere Karrierechancen für Frauen zu schaffen. Dazu
sind vor allem bessere familienpolitische Anreize erforderlich,
insbesondere der flächendeckende Ausbau der Ganztags-Kinderbetreuung.
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