Zum 1. Januar startete das neue System für Geschädigte der
stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie
Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat zum 1. Januar 2017
ihre Arbeit aufgenommen. Darauf weist der Bundestagsabgeordnete
Manfred Grund hin. „Damit ist nach langem Ringen ein solides
Hilfesystem für Menschen geschaffen worden, die als Kinder und
Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik
Deutschland) bzw. von Oktober 1949 bis Oktober 1990 (DDR) in
stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid
und Unrecht erfahren haben. Die Unionsfraktion hat dafür sehr
gekämpft, nachdem einige Länder zwischenzeitlich auf der Bremse
standen“, sagt Grund, der Parlamentarischer Geschäftsführer der
Unionsfraktion in Berlin ist.
Die neue Stiftung sieht neben einer individuellen Anerkennung für
die Betroffenen auch eine wissenschaftliche Aufarbeitung der
Geschehnisse vor. Betroffene, die bis heute unter den Folgen ihrer
damaligen Unterbringung leiden, erhalten eine einmalige pauschale
Geldleistung von 9.000 Euro. Wer während seiner Unterbringung
arbeiten musste, wird eine einmalige pauschale Rentenersatzleistung
erhalten: Bei einer Arbeitsdauer von bis zu zwei Jahren in Höhe von
3.000 Euro, bei längerer Arbeitsdauer in Höhe von 5.000 Euro.
Die Unterstützungsleistungen werden nicht auf Sozialleistungen
nach dem Zweiten Buch und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
angerechnet. Sie sind zudem nicht pfändbar, informiert Manfred
Grund.
Der Weg zu den neuen Unterstützungsleistungen im Überblick:
1. Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
mit der im jeweiligen Bundesland örtlich zuständigen Anlauf- und
Beratungsstelle. Zuständig ist grundsätzlich die Anlauf- und
Beratungsstelle des derzeitigen Wohnortes. Die regionalen Anlauf- und
Beratungsstellen in den Bundesländern sollen spätestens zum 1.
April 2017 errichtet sein und ihre Arbeit aufnehmen. Die
Adressen und Telefonnummern sind auf der Internetseite der Stiftung
unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de zu finden.
2. Persönliches Beratungsgespräch in
der Anlauf- und Beratungsstelle als Form der individuellen
Anerkennung, um das Erlebte aufzuarbeiten und das weitere Vorgehen zu
besprechen. Bei Bedarf können gesetzliche Vertreter, Betreuer oder
andere Vertrauenspersonen dabei unterstützen. Eine aufsuchende
Beratung oder Assistenz durch die Anlauf- und Beratungsstellen ist in
Einzelfällen möglich.
3. Ausfüllen der Anmeldung sowie ein
kurzer Bericht über die Erlebnisse und die heute noch bestehenden
Folgewirkungen. Die Berater vor Ort können dabei unterstützen.
4. Prüfung der Zugangsvoraussetzungen
durch die Anlauf- und Beratungsstelle. Sind die
Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wird die ausgefüllte Anmeldung an
die Geschäftsstelle der Stiftung weitergeleitet. Diese ist beim
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt und für
die Verwaltung der Stiftung zuständig.
5. Die Geschäftsstelle prüft die Anmeldung auf
Schlüssigkeit und zahlt die Leistungen aus.
Betroffene können sich ab sofort mit allgemeinen Fragen an das
Info-Telefon im Auftrag der Stiftung Anerkennung und Hilfe unter
Telefon 0800 221 221 8 wenden.
Im Bild: Manfred Grund
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