Dienstag, 10. Januar 2017

Info-Telefon und Unterstützung für Opfer freigeschaltet

Zum 1. Januar startete das neue System für Geschädigte der stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie

Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat zum 1. Januar 2017 ihre Arbeit aufgenommen. Darauf weist der Bundestagsabgeordnete Manfred Grund hin. „Damit ist nach langem Ringen ein solides Hilfesystem für Menschen geschaffen worden, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. von Oktober 1949 bis Oktober 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. Die Unionsfraktion hat dafür sehr gekämpft, nachdem einige Länder zwischenzeitlich auf der Bremse standen“, sagt Grund, der Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion in Berlin ist.

Die neue Stiftung sieht neben einer individuellen Anerkennung für die Betroffenen auch eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschehnisse vor. Betroffene, die bis heute unter den Folgen ihrer damaligen Unterbringung leiden, erhalten eine einmalige pauschale Geldleistung von 9.000 Euro. Wer während seiner Unterbringung arbeiten musste, wird eine einmalige pauschale Rentenersatzleistung erhalten: Bei einer Arbeitsdauer von bis zu zwei Jahren in Höhe von 3.000 Euro, bei längerer Arbeitsdauer in Höhe von 5.000 Euro.
Die Unterstützungsleistungen werden nicht auf Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angerechnet. Sie sind zudem nicht pfändbar, informiert Manfred Grund.

Der Weg zu den neuen Unterstützungsleistungen im Überblick:
1.    Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit der im jeweiligen Bundesland örtlich zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle. Zuständig ist grundsätzlich die Anlauf- und Beratungsstelle des derzeitigen Wohnortes. Die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen in den Bundesländern sollen spätestens zum 1. April 2017 errichtet sein und ihre Arbeit aufnehmen. Die Adressen und Telefonnummern sind auf der Internetseite der Stiftung unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de zu finden.
2.    Persönliches Beratungsgespräch in der Anlauf- und Beratungsstelle als Form der individuellen Anerkennung, um das Erlebte aufzuarbeiten und das weitere Vorgehen zu besprechen. Bei Bedarf können gesetzliche Vertreter, Betreuer oder andere Vertrauenspersonen dabei unterstützen. Eine aufsuchende Beratung oder Assistenz durch die Anlauf- und Beratungsstellen ist in Einzelfällen möglich.
3.    Ausfüllen der Anmeldung sowie ein kurzer Bericht über die Erlebnisse und die heute noch bestehenden Folgewirkungen. Die Berater vor Ort können dabei unterstützen.
4.    Prüfung der Zugangsvoraussetzungen durch die Anlauf- und Beratungsstelle. Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wird die ausgefüllte Anmeldung an die Geschäftsstelle der Stiftung weitergeleitet. Diese ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt und für die Verwaltung der Stiftung zuständig.
5.    Die Geschäftsstelle prüft die Anmeldung auf Schlüssigkeit und zahlt die Leistungen aus.

Betroffene können sich ab sofort mit allgemeinen Fragen an das Info-Telefon im Auftrag der Stiftung Anerkennung und Hilfe unter Telefon 0800 221 221 8 wenden.


 Im Bild: Manfred Grund

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