Das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert,
dass am 5. Januar 2017 das Antragsverfahren für das zweite Modul
„Netzwerkstellen“ im Bundesprogramm „KitaPlus“ gestartet
ist.
In
Nordthüringen erhalten seit 2016 die AWO-Kindertagesstätte „Pfiffikus“
Leinefelde und das JugendSozialwerk in Nordhausen mit seiner Kita
„Kleine Strolche“ eine Förderung für längere Öffnungszeiten,
berichtet Manfred Grund, der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete
Nordthüringens.
Verwaltungen können sich jetzt um erste Netzwerkstelle bewerben
Das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend will Eltern
flexible Betreuungsmöglichkeiten ermöglichen, um Beruf und Familie in
Einklang zu bringen. Vor allem für Alleinerziehende,
Studierende, Eltern, die in Schichten, früh morgens oder spät abends
einer Beschäftigung nachgehen oder wieder in das Erwerbsleben
einsteigen, dieses aufrechterhalten oder ausbauen wollen möchten, ist
ein Angebot von passgenauer Betreuung essentiell. Deshalb
fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) mit dem Bundesprogramm „KitaPlus“ bereits erweiterte
Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen (Kita, Horte) und in der
Kindertagespflege. Zur Förderung der passgenauen Betreuungsangebote
stellt das BMFSFJ Fördermittel von bis zu 100 Mio. Euro in der Zeit von
2016 bis 2018 zur Verfügung.
Die Förderung
ermöglicht es, Angebote zu erproben, die sich an den Bedarfen der Eltern
orientieren. „KitaPlus“ soll ausgebaut werden. Zu den Akteuren zählen
neben den Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Tagesmüttern
und Tagesvätern weitere Institutionen. Zur Abstimmung gemeinsamer Ziele
bedarf es einer guten Koordination zwischen allen Beteiligten. Ziel ist
ein Konzept, welches das neue Angebot pädagogisch am Kind ausrichtet
und sich langfristig etablieren kann.
Eine intensive
partnerschaftliche Netzwerkarbeit zwischen den Jugendämtern und den
Arbeitsverwaltungen (Arbeitsagentur und Jobcenter), Vereinen und
Verbänden sowie mit regionalen Unternehmen soll mittels
„KitaPlus“-Netzwerkstelle
unterstützt werden. Die örtlichen Jugendämter können sich ab sofort um
die ersten Netzwerkstellen bewerben, informiert Abgeordneter Manfred
Grund.
Ein regionales
Netzwerk soll die Angebote vor Ort abstimmten, gemeinsam
weiterentwickeln und bei Bedarf neu schaffen. Für die „Netzwerkstelle
KitaPlus“ liegt der Fokus auf der Planung und Implementierung kommunaler
Strategien zur nachhaltigen Schaffung flexibler Betreuungsangebote.
Einen Antrag
können die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen. Es
besteht die Möglichkeit der Benennung einer kreisangehörigen Stadt oder
Gemeinde als Zuständigkeitsbereich. Dabei besteht die Notwendigkeit
der Sicherstellung einer engen Abstimmung mit der entsprechenden
Jugendhilfeplanung. Die Förderung wird durch einen schriftlichen
Zuwendungsbescheid frühestens ab dem 1. Februar 2017 bis längstens 31.
Dezember 2018 gewährt. Bezuschusst wird pro Antrag eine
Personalstelle mit zugehörigem Sachmittelbudget zum Aufbau und Betrieb
der örtlichen Netzwerkstelle „KitaPlus“. Der Förderbetrag für die
Personalausgaben einer Vollzeitstelle beträgt maximal 60.500 Euro p.a.
(12 Monate). Bei unterjährigem Vorhabenbeginn verringert
sich der Förderbetrag anteilig.
Auf den
Förderbetrag für die Personalausgaben wird eine Sachmittel- und
Verwaltungspauschale in Höhe von 20 % gewährt. Eigen- oder Drittmittel
des Zuwendungsempfängers sind bei den Förderbetrag übersteigenden
Personalausgaben
sowie durch die Bereitstellung von Büroräumen und / oder der
Erstausstattung der Büros als Grundlage für die Arbeitsfähigkeit der
Netzwerkstelle einzubringen.
Eine Förderung im Modul „Netzwerkstelle KitaPlus“ erfolgt unter Maßgabe folgender Voraussetzungen:
·
Vorhaben im ersten Modul: Grundsätzlich können sich
alle Kommunen beteiligen, in deren Einzugsbereich Einrichtungen oder
Kindertagespflegestellen Interesse im Modul „Erweiterte Öffnungszeiten“
bekundet haben. Ausnahmen sind in
begründeten Einzelfällen zugelassen.
·
Bedarfsanalyse: Es liegen erhobene Daten des
zeitlichen Betreuungsbedarfes der Familien des Einzugsgebietes und eine
Kalkulation der voraussichtlich benötigten erweiterten Plätze vor oder
es wird nachvollziehbar dargestellt, wie
diese zeitnah erhoben werden. Die Bedarfsanalyse bezieht sich dabei
insbesondere auf den spezifischen Bedarf von Alleinerziehenden und
erwerbslosen Eltern. Der Bedarf wird qualitativ beschrieben und
begründet. Mit der Förderung der Netzwerkstelle ist die Anpassung
der Jugendhilfeplanung an den erhobenen und erprobten Bedarf verbunden.
·
Konzept zur Umsetzung: Das Konzept umfasst
Strategien zur flexiblen Nutzung und sieht deren Integration in das
Gesamtsystem der Kinderbetreuung vor, zum Beispiel mittels Kooperation
von Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege.
Es legt nachvollziehbare Perspektiven für die Kooperationen mit
relevanten Netzwerkpartnern dar und zeigt Potenziale für eine
nachhaltige Veränderung der Angebotsstruktur auf. Dabei werden die
Schwerpunktaufgaben (Erreichbarkeit und Mobilität,
Öffentlichkeitsarbeit,
Netzwerkarbeit und Fachkräftesicherung) eingeplant.
·
Kooperationsvereinbarung: Vereinbarungen aller
Akteure wie Kindertages- und Horteinrichtungen sowie
Kindertagespflegepersonen, Arbeitsagenturen, Jobcenter, regionale
Wirtschaftsunternehmen (auch Arbeitgebervereinigungen, Kammern,
Innungen, Unternehmensverbänden etc.), Vereine, Verbände sowie
Netzwerke, die sich familienpolitisch engagieren (Bündnis für Familie,
soziale Stadt, engagierte Stadt u. a.), mit gemeinsam definierten Zielen
zum Aufbau und Erhalt einer passgenauen und bedarfsgerechten
Kinderbetreuung in der Region.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm „KitaPlus“ sind online unter www.frühe-chancen.de/kitaplus.
Abrufbar oder im Kontakt mit der Servicestelle des Bundesprogramms „KitaPlus“ in Erfahrung zu bringen:
E-Mail: servicestelle@bundesproqramm-kitaplus.de und
Telefon: 030 / 25 92 37 60 (pädagogisch-inhaltliche Beratung) oder 030 / 284 09 230 (Beratung zu Finanzen)
Manfred Grund
Mitglied des Deutschen Bundestages
Vorsitzender der Landesgruppe Thüringen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Berlin, am 13. Januar 2017
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