Nordhausen (psv)
Die Stadt
Nordhausen weist auf die Räum- und Streupflichi in der Winterzeit hin.
Genau geregelt sind diese in der Straßenreinigungssatzung der Stadt:
Demnach
ist zu beachten, dass durch Grundstückseigentümer bei Schneefall die
Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen
Breite zu räumen sind, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar
beeinträchtigt wird.
In
Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ist ein Streifen von
1,50 m entlang der Grundstücksgrenze von Schnee zu befreien. Bei
Schneeglätte
sind die zu räumenden Flächen auch abzustumpfen.
Bei
Eisglätte sind Gehwege in voller Breite und Tiefe und Zugänge zur
Fahrbahn sowie zu Überwegen in einer Tiefe von 1,50 m abzustumpfen. Zum
Abstumpfen
sind vor allem Sand, Splitt oder ähnliches Material zu verwenden, deren
Rückstände nach dem Abtauen beseitigt werden müssen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen