Dienstag, 24. Januar 2017

Arbeitgeberpräsident Kramer: Tarifeinheit stärkt Sozialpartnerschaft

Karlsruhe, 24. Januar 2017. Anlässlich seiner Teilnahme an der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts erklärt Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer:

Es ist richtig, dass der Gesetzgeber die Tarifeinheit wiederhergestellt hat. Das Gesetz stärkt unsere Sozialpartnerschaft. Dank der Tarifeinheit wissen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, woran sie sind und welcher Tarifvertrag für sie gilt.

Die Tarifeinheit hat unsere soziale Marktwirtschaft über Jahrzehnte geprägt. Das Bundesarbeitsgericht hat sie fast sechs Jahrzehnte immer wieder angewandt. Für Betriebe und Arbeitnehmer gab es Rechtssicherheit.

Für identische Arbeitnehmergruppen können nicht unterschiedliche Tarifverträge gelten. Das Gesetz verhindert Tarifkollisionen, die sonst auf dem Rücken der Belegschaften und Kunden ausgetragen werden.

Wenn die Solidarität im Betrieb durch Einzelinteressen torpediert wird, zerfasert unsere Tarifordnung. Alle Seiten müssen sich auf die Friedenswirkung von Tarifverträgen verlassen können.

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