Karlsruhe, 24. Januar 2017. Anlässlich seiner Teilnahme an der
mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts erklärt
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer:
Es ist richtig, dass der Gesetzgeber die Tarifeinheit wiederhergestellt
hat. Das Gesetz stärkt unsere Sozialpartnerschaft. Dank der Tarifeinheit
wissen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, woran sie sind und welcher
Tarifvertrag für sie gilt.
Die Tarifeinheit hat unsere soziale Marktwirtschaft über Jahrzehnte
geprägt. Das Bundesarbeitsgericht hat sie fast sechs Jahrzehnte immer
wieder angewandt. Für Betriebe und Arbeitnehmer gab es Rechtssicherheit.
Für identische Arbeitnehmergruppen können nicht unterschiedliche
Tarifverträge gelten. Das Gesetz verhindert Tarifkollisionen, die sonst
auf dem Rücken der Belegschaften und Kunden ausgetragen werden.
Wenn die Solidarität im Betrieb durch Einzelinteressen torpediert wird,
zerfasert unsere Tarifordnung. Alle Seiten müssen sich auf die
Friedenswirkung von Tarifverträgen verlassen können.
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