CDU
legt Antrag zur Wiedereinführung der Brenntage vor
Erfurt
- Die CDU-Fraktion bringt zur nächsten Sitzung des Landtags einen
Antrag ein, das seit 1. Januar geltende Verbot der Brenntage in
Thüringen aufzuheben. Der stellvertretende Vorsitzende der
CDU-Landtagsfraktion, Egon Primas, sagte dazu am Sonntag in Erfurt:
„Das Verbot der Brenntage durch die Linksregierung verkennt die
Gegebenheiten im ländlichen Raum und führt zu einer Belastung der
Bürger durch höhere Abfallgebühren.“ Zahlreichen Kleingärtnern
und Grundstücksbesitzern, insbesondere in ländlichen Gegenden,
werde erst im Frühjahr bewusst werden, dass Rot-Rot-Grün das
Verbrennen von Baumschnitt, Holzabfällen und Zweigen verboten habe.
Mit dem CDU-Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, in
der Pflanzenabfallverordnung das Verbrennen von trockenem Baum- und
Strauchschnitt wieder zu ermöglichen.
In
Thüringen gebe es nach wie vor kein flächendeckendes Netz zur
Sammlung von Baum- und Strauchschnitt, erklärte Primas. Die
CDU-Fraktion sieht deshalb in den Brenntagen eine akzeptable
Entsorgungsmöglichkeit für diese Abfälle: „Soweit Alternativen
nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, muss den
Bürgern das Verbrennen als Entsorgungsvariante weiterhin
offenstehen“, so Primas. Im privaten Bereich anfallender Baum- und
Strauchschnitt sei nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
im umweltpolitisch gewünschten Maße im Wertstoffkreislauf nutzbar.
„Grundsätzlich wollen wir, dass Bioabfälle in
Kompostierungsanlagen zu Kompost weiterverarbeitet oder in
Biogasanlagen und Biomasseheizkraftwerken zur Energieerzeugung
genutzt werden. Baum- und Strauchschnitt soll nur dann verbrannt
werden dürfen, wenn die von den Kommunen angebotenen
Entsorgungsmöglichkeiten nicht zumutbar sind“, erläuterte Primas
den Vorstoß seiner Fraktion.
Wichtig
ist Primas auch, dass vor Ort entschieden wird, ob das Verbrennen
zulässig ist und wie lange die Brennperiode dauert. Die zuständige
Abfallbehörde soll zudem in schutzwürdigen Gebieten oder zur
Vermeidung von Luftbeeinträchtigungen territoriale Einschränkungen
vornehmen dürfen. Daneben soll an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
ein Verbrennen unzulässig sein. „Die Kommunen wissen genau, welche
Entsorgungsmöglichkeit für den Grünabfall ihrer Bürger die
sinnvollste ist – die Linkskoalition sollte jedenfalls nicht
vorschreiben, dass das Verbrennen nicht mehr dazugehören darf“, so
Primas abschließend.
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